Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/109: Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit') · 4 Seiten

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Zu Artikel 13: Rechnungslegung

Die rechtlich selbständigen, dezentralen Verwaltungseinheiten des Bundes führen eine eigene Rechnung. Um eine möglichst umfassende Übersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes und der mit ihm wirtschaftlich verbundenen Einheiten vorlegen zu können, soll eine konsolidierte Jahresrechnung erstellt und publiziert werden.

Um die Vergleichbarkeit mit anderen ausgelagerten Einheiten zu gewährleisten, sollen deshalb die Rechnungslegungsgrundsätze der Finanzhaushaltsverordnung übernommen werden. Danach richtet sich die Rechnungslegung nach den International Sector Accounting Standards (IPSAS).

Zu Artikel 17: Änderung bestehenden Rechts

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die aufgrund der organisatorischen Ansiedlung des ENSI im dritten Kreis nötigen Anpassungen auf Verordnungsstufe sowie den Austausch der alten Amtsbezeichnungen.

Eine wesentliche Änderung betrifft Anhang 6 der Kernenergieverordnung (KEV). Hier war bisher neben der der internationalen Vorkommnisbewertungsskala nach IAEA-INES (International Nuclear Event Scale) zusätzlich auch eine nationale Skala vorgesehen. Die parallele Verwendung zweier Bewertungsskalen ist historisch bedingt. Die nationale Skala wurde ursprünglich zur Steuerung des Einsatzes der Notfallorganisation geschaffen und später im Bereich von Ereignissen und Befunden von untergeordneter Bedeutung erweitert. Mit der späteren Einführung der INES wurde ein Instrument geschaffen, dessen Anwendungsbereich sukzessive erweitert wurde, so dass damit nun alle Ereignisse und Befunde mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit – insbesondere auch jene im Transportbereich – differenziert bewertet werden können. Indem die INES systematisch die anlageinternen und anlageexternen radiologischen Auswirkungen und den Zustand der gestaffelten Sicherheitsvorsorge einbezieht, eignet sie sich auch zur Steuerung des Einsatzes der Notfallorganisation. Somit wird die parallele Verwendung zweier Skalen obsolet.

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