Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/11: Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) · 49 Seiten

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nicht Argument sein, diese abzuschaffen, sondern müssten im Gegenteil dazu führen, die Zahl der Ausnahmen und die Durchsetzung des Ausnahmevoraussetzung zu hinterfragen. Ausnahmetransporte müssen die Ausnahme bleiben und die vorliegende Revision muss deshalb das Ziel haben, dem Bundesgesetz Nachachtung zu verschaffen und strengere Bedingungen schaffen, statt sie lascher zu handhaben. Die Vorlage geht zwar davon aus, dass die Transporte ‚identisch’ bleiben werden. Allein scheint uns das nicht überzeugend: Die Trend läuft umgekehrt, und dadurch, dass die Transporteure neu von Gebühren und Verwaltungsaufwand entlastet und die Bedingungen für Sonntags- und Nachttransporte sogar gelockert werden, wird der Trend noch verstärkt.

Auch Durchgangsstrassen sind oft für Velofahrende wichtige Verbindungen, sei es für Schul- und Arbeitswege oder beim Velowandern. Fuss- und Veloverkehr werden durch Ausnahmetransporte hier erheblich belastet und gefährdet. Bei Kreuzungs-, Überhol- und Abbiegemanövern werden Velofahrende durch die übergrossen Fahrzeuge an den Rand gedrängt, und solche Fahrzeuge werden auch als sehr gefährlich und beängstigend empfunden. Radstreifen und Fussgängerbereiche werden durch die übergrossen Fahrzeuge verstärkt in Anspruch genommen.

Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht entfällt die Möglichkeit für die Kantone, die Transportrouten zu steuern. Bereits heute ist zu beobachten, dass elektronische Navigationshilfen dem Schwerverkehr Routen empfehlen, die aus baulichen und verkehrsorganisatorischen Gründen völlig ungeeignet sind, was wiederum auch den Langsamverkehr gefährdet.

Es kommt hinzu, dass die Start und Ziel von Ausnahmetransporten oft nicht an einer Durch-

gangsstrasse liegen, so dass auch weitere Strassen betroffen sind.

Wir befürchten überdies, dass Durchgangsstrassen ausgebaut werden, um der steigenden Zahl von Ausnahmetransporten gerecht werden zu können. Ein solcher schleichender Ausbau der Infrastruktur geht zu Lasten der Umwelt und allzu häufig zu Lasten des Langsamverkehrs.

Keine Lockerung des Sonntags- und Nachtfahrverbots

Bei näherer Betrachtung wird sichtbar, dass die Vorschriften nicht nur administrativ (Wegfall der Bewilligungspflicht), sondern auch inhaltlich gelockert werden sollen: Für Schnittblumen, Lebensmittel mit Verbrauchsfrist bis 30 Tage, Schlachtvieh, Sportpferde soll neu generell am Sonntag und nachts gefahren werden können; bisher galt die Voraussetzung, dass „die Fahrt … dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann“. Zusammen mit wegfallenden Bewilligungs- und Gebührenpflicht liegt hier also eine ganz wesentliche für uns nicht begründbare Lockerung vor.

Wir sehen für keine dieser Ausweitungen ein ausreichendes Bedürfnis; vielmehr wird damit Tür und Tor für Forderungen weiterer Branchen geöffnet, für welche Transporte am Sonntag oder Nachts auch bequemer wären für die betrieblichen Abläufe.

Dieser Lockerung können wir nicht zustimmen. Für Velofahrende, namentlich für Radwanderer ist das Sonntagsfahrverbot ein wichtiger Aspekt unserer Verkehrsregeln. Und in der Nacht, wenn die ‚kleinen’ FussgängerInnen und VelofahrInnen ohnehin oft schlecht gesehen werden, sind Lastwagen eine ernstzunehmende zusätzliche Gefahr, um so mehr, also in der Nacht tendenziell schneller gefahren werden kann.

Ausnahmetransporte dürfen nicht billiger werden: Falsche Anreize

Die Revision will nicht nur eine administrative Entlastung, sondern schafft mit der Bewilligungspflicht gleich auch die Gebühren ab. Rechnet man für jede Bewilligung eine Gebühr von Fr. 50.- ergäbe sich eine Entlastung des Gewerbes von rund Fr. 2 Mio.

Wo Bewilligungsabläufe reiner Leerlauf sind, sollen sie durch andere Massnahmen ersetzt werden, was für Transporteure wie für die Ämter den Aufwand senken kann. Aber die Beanspruchung von Ausnahmerechten und die übermässige Belastung der Infrastrukturen darf nicht gratis sein. Der Revisionsvorschlag brächte einen unerwünschten Wettbewerbsvorteil des Strassentransportes gegenüber dem öffentlichen Verkehr. Überbeanspruchungen gratis zu erlauben, widerspricht auch der Idee der „leistungsabhängigen“ Schwerverkehrsabgabe.

Während das Gewerbe durch die Änderungen nur profitiert, entstehen der Verwaltung schliesslich auch Nachteile, beispielsweise durch Kontrolle der Ausnahmeberechtigungen oder - wie erwähnt - den Wegfall von Steuerungsmöglichkeiten (zum Beispiel Routenvorgaben).

Die Kosten für den Transporteur dürfen nicht sinken. Die Gebühr soll einerseits den Sondernutzen an der Strasse und deren stärkere Belastung (Abnutzung, Schäden…) abgelten und andererseits