Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/11: Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) · 49 Seiten

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Generelle Aufweichung/Lockerung der Ausnahmefahrten und Befürchtung der Zunahme von Fahrten während der Nacht und an Sonntagen

Einzelne Anhörungsteilnehmende gehen davon aus, dass die Zahl der Ausnahmetransporte, für die die Bewilligungspflicht aufgehoben werden soll, erheblich zunehmen wird. Begründet wird dies damit, dass nicht mehr die Bewilligungsbehörde, sondern der Transporteur beurteilen muss, ob die Voraussetzungen für die Ausnahmefahrt gegeben sind. Dadurch würde eine extensive Auslegung Platz greifen. Zudem sei das einzige massgebende Kriterium, die unteilbare Ladung, geradezu eine Einladung an die Industrie, die Grösse der Produkte den vorgeschlagenen Massen anzupassen Weil auch die Bewilligungsgebühr wegfalle und die Route frei gewählt werden könne, entstünden neue Anreize für Mehrverkehr.

Kritisiert wird auch, dass die Entlastung der Transporteure von Bewilligungsgebühren einen Wettbewerbsvorteil für die Strasse gegenüber der Bahn entstehen lasse, welche aus technischen Gründen einen Teil der unteilbaren Lasten gar nicht transportieren könne.

Das im Zusammenhang mit der Unteilbarkeit der Ladung eingeführte Kriterium der für den Zusammenbau entstehenden unzumutbaren Kosten sei zu schwammig und wenig praktikabel. Konkretisierung des Wortlauts, nach welchen Kriterien sich die Unzumutbarkeit bemisst (beispielsweise Zeitaufwand und damit Kosten für die Zerlegung und den Zusammenbau der Ladung).

Beim Sonntags- und Nachtfahrverbot wird kritisiert, dass die Vorschriften nicht nur administrativ (Wegfall der Bewilligungspflicht), sondern auch inhaltlich gelockert würden: Für Schnittblumen,

Lebensmittel mit einer Verbrauchsfrist bis 30 Tage, Schlachtvieh, Sportpferde soll neu generell am Sonntag und nachts gefahren werden können; bisher hätte die Voraussetzung gegolten, dass «die Fahrt dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann». Zusammen mit der wegfallenden Bewilligungs- und Gebührenpflicht läge hier also eine ganz wesentliche, nicht begründbare Lockerung vor. Diese Lockerung bringe für die bevorzugten Unternehmen nur eine geringfügige Entlastung, die nicht in Relation stehe zu den Nachteilen für die Allgemeinheit.

Störungen im Verkehrsablauf / Verkehrsmanagement

Einige kantonale Behörden erwarten zusätzliche Verkehrsstörungen durch Ausnahmetransporte, namentlich in engen Ortsdurchfahrten. Es überschreite die Grenzen der Zumutbarkeit, wenn solche Transporte während einer Tageszeit mit hoher Verkehrsbelastung erfolgten. Nach dem Wegfall der Bewilligungspflicht für diese Transporte wird es nicht mehr möglich sein, darauf Einfluss zu nehmen, zu welcher Tageszeit Ausnahmetransporte eine kritische Stelle passieren dürfen. Viele Knoten, insbesondere Kreisverkehrsanlagen, seien nicht geeignet, von übergrossen Fahrzeugen durchfahren zu werden.

Die Änderungsvorschläge würden künftig auch ortsfremden Transporteuren erlauben die für den allgemeinen Durchgangsverkehr offenen Strassen vorbehaltlos zu befahren, obwohl in städtischen Gebieten mit zunehmend komplexeren Verkehrssituationen der Verkehr immer dichter, unübersichtlicher und hektischer wird. Bei geänderten Verkehrsführungen oder weil Strassen vorübergehend ganz oder teilweise gesperrt werden müssen, könnten Ausnahmetransporte auf verkehrstechnische Schwierigkeiten stossen.

Fehlende statistische Erfassung der erfolgten Fahrten

Einzelne Anhörungsteilnehmende bemängeln, dass bisher keine Statistiken über Ausnahmetransporte bzw. Sonntags- und Nachtfahrten erstellt wurden, obwohl der Eindruck entstanden sei, dass in den letzten Jahren diese Fahrten stetig zugenommen haben. Damit die schleichende Erosion nicht weitergehe, wird eine jährliche Evaluation, die sich einerseits auf die Zahl der Bewilligungen und andererseits auf die effektiv auf den Strassen gezählten Ausnahmen gefordert.

Kontrollaufwand der Polizei nimmt zu, schwierige Ueberprüfbarkeit (was ist unteilbar?)

Namentlich von Seiten der Polizei wird darauf hingewiesen, dass der Aufwandverminderung bei Unternehmen und Verwaltung ein höherer Aufwand der Polizei gegenüber stehe. Die Polizei wird mehr gefordert sein, beurteilen zu müssen, ob Ausnahmetransporte den gesetzlichen Bestimmungen eines bewilligungsfreien Ausnahmetransportes entsprechen oder nicht. Um Missbräuche zu