Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/11: Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) · 49 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
verhindern, müsse sie ihre Kontrollintensität erhöhen. In diesem Zusammenhang entstehe ein Zusatzaufwand im Bereich Verkehrsüberwachung. Begründung: Die Polizei verfüge nach dem Wegfall der Bewilligungspflicht über keine Informationen betreffend Ziele, Quellen und Routenwahl von Ausnahmetransporten. Vor allem im Bereich der kommunalen Strassennetze dürfte in erheblichem Mass mit zusätzlichem Kontrollaufwand zu rechnen sein.
Ausnahmetransporte dürfen nicht gratis sein
Die Revision wolle nicht nur eine administrative Entlastung, sondern schaffe mit der Bewilligungspflicht gleich auch die Gebühren ab. Rechne man für jede Bewilligung eine Gebühr von CHF 50.- ergäbe sich eine Entlastung des Gewerbes von rund CHF 2 Mio.
Wo Bewilligungsabläufe reiner Leerlauf seien, sollen sie durch andere Massnahmen ersetzt werden, die für Transporteure wie für die Ämter den Aufwand senken können. Aber die Beanspruchung von Ausnahmerechten und die übermässige Belastung der Infrastrukturen dürfe nicht gratis sein. Der Revisionsvorschlag brächte einen unerwünschten Wettbewerbsvorteil des Strassentransportes gegenüber dem öffentlichen Verkehr. Überbeanspruchungen gratis zu erlauben, widerspricht auch der Idee der „leistungsabhängigen“ Schwerverkehrsabgabe.
Die Kosten für den Transporteur dürfen nicht sinken. Die Gebühr soll einerseits den Sondernutzen an der Strasse und deren stärkere Belastung (Abnutzung, Schäden) abgelten und andererseits einen Beitrag an die Kontrolle leisten (generell Kontrolle, ob die Ausnahmefahrten nicht das erträgliche Mass überschreiten, ob gewisse Branchen ‚überborden’, Kontrolle der einzelnen Fahrzeuge auf Einhaltung der Richtlinien).
Deshalb dürfen die Bewilligungspflichten nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch eine gebührenpflichtige Meldepflicht ersetzt werden. Ausnahmefahrten sollen vorgängig gemeldet und eine Gebühr für Administration, Kontrolle und Sonderbeanspruchung der öffentlichen Infrastruktur bezahlt werden. Meldung und Zahlung sind heute durch Internet einfach und billig machbar. So wäre administrativ allen gedient, die betroffenen Behörden hätten dennoch die Informationen und man wüsste, wie sich die Ausnahmetransporte zahlen- und branchenmässig entwickeln.
III. Zusammenzug der Anhörungsergebnisse.
Die detaillierte Liste der eingegangenen Stellungnahmen von Kantonen, Bundesstellen, Verbänden, Organisationen und anderen Interessengruppen sowie die im vorliegenden Bericht verwendeten Abkürzungen finden sich nachfolgend.
Die Meinungsäusserungen sind stark gekürzt, auf das Wesentliche beschränkt und, wo möglich, in der Originalsprache wiedergegeben. Sinngemässe Anträge und Bemerkungen wurden zusammengefasst.
Legende * = Vernehmlassende Stelle hat Bemerkungen/Kommentare [...] = Vernehmlassende Stelle • befürwortet Revision nur teilweise (entweder Aufhebung der Bewilligungspflicht für Ausnahmetransporte oder für Sonntags- und Nachtfahrten) oder • nimmt zu einem bestimmten Punkt nicht zweifelsfrei Stellung