Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

ebenfalls in Revision und soll voraussichtlich im Jahr 2010 in Kraft gesetzt werden. Das Bundesgesetz trägt den darin enthaltenen Neuerungen bereits Rechnung, indem es insbesondere die direkt anwendbaren Bestimmungen dieses Abkommens einheitlich übernimmt. Des Weiteren werden gesamtschweizerisch geltende, einheitliche beschaffungsrechtliche Grundsätze und Regelungen für einen funktionierenden Binnenmarkt vorgeschlagen. Das Bundesgesetz regelt das Beschaffungsrecht jedoch nicht abschliessend, sondern lässt – gemäss den verfassungsmässigen Kompetenzen

- den Kantonen gesetzgeberischen Spielraum in wichtigen Gebieten.

Volkswirtschaftliche Bedeutung der Revision des Beschaffungsrechts

Die Revision des Beschaffungsrechts des Bundes ist Bestandteil des vom Bundesrat verabschiedeten Pakets zur Förderung des schweizerischen Wirtschaftswachstums. Die Revision kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz leisten. Mit der Revision ist zudem gemäss einer Studie ein gesamtwirtschaftliches Einsparpotenzial von gesamthaft rund 400 Millionen Franken pro Jahr (Teilvereinheitlichung) bzw. von bis zu 1.2 Milliarden Franken pro Jahr (Gesamtpaket: Teilvereinheitlichung plus Modernisierung) verbunden.

Wichtiger Hinweis: Sämtliche zitierten Berichte, Expertisen sowie die weiteren Grundlagen sind über www.beschaffung.admin.ch unter „Beschaffungswesen Bund“/ „Themen und Projekte“ / „Revision Beschaffungsrecht“ abrufbar.