Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Einleitung
Die öffentlichen Beschaffungen in der Schweiz decken einen bedeutenden Bereich der schweizerischen Volkswirtschaft ab. Im Jahr 2004 hat die öffentliche Hand für die Beschaffung von Bauten, Gütern und Dienstleistungen rund CHF 33,5 Mia. ausgegeben. Das entspricht 24,1 Prozent der gesamten Staatsausgaben und 7,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Davon entfielen rund 19 Prozent auf den Bund, 38 Prozent auf die Kantone und über 43 Prozent auf die Gemeinden.
In der Schweiz entstanden in den 90er-Jahren 27 autonome Beschaffungsordnungen: Der Anlass zum Erlass des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) und der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB; SR 172.056.11) lag in der Umsetzung des Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (WTO-Übereinkommen; Agreement on Government Procurement, GPA; SR 0.632.231.422). Die Kantone haben das WTO-Übereinkommen für ihre Beschaffungen selbst umgesetzt. Sie haben dazu die interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 (Konkordat; IVöB)1 abgeschlossen und jeweils kantonales Regelwerk erlassen2. Zufolge des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (Bilaterales Abkommen Schweiz-EG; SR 0.172.052.68)3 haben die Kantone zudem die interkantonale Vereinbarung vom 15. März 20014 über das öffentliche Beschaffungswesen (revidiertes Konkordat; revIVöB) abgeschlossen. Neben diesen Erlassen bestehen zahlreiche Spezialgesetze mit beschaffungsrelevanten Bestimmungen5.
Die heutige schweizerische Rechtslandschaft im Beschaffungswesen ist zersplittert und vielschichtig. Mit den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen hat sich eine Vielfalt an Beschaffungspraxen und Rechtsprechungen entwickelt. Diese Vielfalt führt zu hoher Komplexität, Unübersichtlichkeit und Orientierungsschwierigkeiten bei den Beschaffungsstellen und den Anbieterinnen und steht schliesslich im Widerspruch zu den Zielen des Beschaffungswesens: Gleichbehandlung, Transparenz, Förderung des Wettbewerbs bzw. Öffnung der Märkte und wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Mittel.
1Abrufbar unter: https://www.simap.ch/ oder den Webseiten der kantonalen Gesetzes-
sammlungen (vgl. Anhang III, Liste mit Hyperlinks).
2Vgl. Anhang III.
3Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Ge-
meinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens vom 21. Juni 1999 (Bilaterales Abkommen Schweiz-EG).
4Abrufbar unter: https://www.simap.ch/ oder den Webseiten der kantonalen Gesetzes-
sammlungen. (vgl. Anhang III, Liste mit Hyperlinks).
5Vgl. Anhang II.