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Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 121 Seiten
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30.9.2005 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 255/141
Akademisches Land Ausbildungsnachweis
Bezugsjahr
— von der Akademie für bildende Künste und Gestaltung (Vysoká škola výtvarných umení) in Bratislava
seit 1969 ausgestelltes Diplom im Studiengang „Architektur“ („architektúra“) (Berufsbezeichnungen: Akad. arch. bis 1990, Mgr. von 1990-1992, Mgr. arch. von 1992-1996, Mgr. art. seit 1997)
— von der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität (Stavebná fakulta, Technická uni-
verzita) in Košice in den Jahren 1981-1991 ausgestelltes Diplom im Studiengang „Hochbau“ („pozemné staviteľstvo“) (Berufsbezeichnung: Ing.)
Allen Diplomen muss Folgendes beigefügt sein:
— eine von der slowakischen Architektenkammer (Slovenská komora architektov) in Bratislava ausge-
stellte Zulassung ohne Angabe des Fachgebiets bzw. für die Fachgebiete „Hochbau“ („pozemné stavby“) oder „Raumplanung“ („územné plánovanie“)
— eine von der slowakischen Bauingenieurskammer (Slovenská komora stavebných inžinierov) in Bratis-
lava ausgestellte Zulassung für das Fachgebiet Hochbau („pozemné stavby“).
Suomi/Finland — die von den Fachbereichen Architektur der Technischen Universitäten und der Universität Oulu ausge- 1997/1998
stellten Diplome (arkkitehti/arkitekt)
— die von den technischen Instituten ausgestellten Diplome (rakennusarkkitehti/byggnadsarkitekt)
Sverige — die vom Königlichen Institut für Technik, Schule für Architektur, dem Chalmers-Institut für Technik 1997/1998
und der Universität Lund, Institut für Technik ausgestellten Diplome (arkitekt, Magister in Architektur)
— Mitgliedsbescheinigung des Schwedischen Architektenverbandes (Svenska Arkitekters Riksförbund
(SAR)), sofern die betreffende Person ihre Ausbildung in einem Mitgliedstaat absolviert hat, für den diese Richtlinie gilt.
United Kingdom — die Befähigungsnachweise, die nach bestandener Prüfung 1987/1988
— vom Royal Institute of British Architects
— von den Architekturschulen an den Universitäten, den Polytechnischen Schulen, den Akademien (private Colleges) und den Technologie- und Kunstschulen ausgestellt wurden und am 10. Juni 1985 vom Architects Registration Council des Vereinigten Königreichs zwecks Zulassung zur Eintragung in das Berufsregister anerkannt wurden (Architect)
— eine Bescheinigung, nach der ihr Inhaber gemäß Abschnitt 6 Absatz 1 Buchstaben a) oder b) des
Architects Registration Act von 1931 ein erworbenes Recht auf das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ hat (Architect)
— eine Bescheinigung, nach der ihr Inhaber gemäß Abschnitt 2 des Architects Registration Act von
1938 ein erworbenes Recht auf das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ hat (Architect).