Vorlage
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 121 Seiten
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L 255/76 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.9.2005
ee) durch Koordinierung der verschiedenen Transportabschnitte, durch Sicherstellung des Transitverkehrs, der Weiterbeförderung und Umladung und durch verschiedene abschließende Tätigkeiten
ff) durch Bereitstellung von Frachtgut für Spediteure und Transportunternehmer und durch Verschaffung von Transportgelegenheiten für Personen, die Waren versenden oder sich zusenden lassen:
— Berechnung der Transportkosten und Kontrolle der Abrechnung
— Ausführung — entweder ständig oder nur gelegentlich — von bestimmten Tätigkeiten im Namen oder im Auftrag eines Reeders oder Schiffsfrachtführers (Verbindung mit den Hafenbehörden und Zolldienststellen, Ausstattung des Schiffes usw.)
[Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Punkt A Buchstaben a, b bzw. d].
Verzeichnis III Richtlinie 64/222/EWG, 68/364/EWG, 68/368/EWG, 75/368/EWG, 75/369/EWG, 70/523/EWG und 82/470 EWG
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Richtlinie 64/222/EWG
(Liberalisierungsrichtlinien: 64/223/EWG und 64/224/EWG)
1. Selbstständige Tätigkeiten des Großhandels, mit Ausnahme des Großhandels mit Medikamenten und pharmazeuti-
schen Erzeugnissen, mit Giftstoffen und Krankheitserregern und des Kohlengroßhandels (Gruppe aus 611)
2. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der aufgrund eines oder mehrerer Auftragsverhältnisse damit betraut ist, in fremdem
Namen und für fremde Rechnung Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen
3. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der, ohne ständig damit betraut zu sein, Verbindungen zwischen Personen herstellt,
die Verträge unmittelbar miteinander abzuschließen wünschen oder der deren Geschäfte vorbereitet oder bei ihrem Abschluss mithilft
4. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der in eigenem Namen und für fremde Rechnung Geschäfte abschließt
5. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der für fremde Rechnung Großhandelsversteigerungen durchführt
6. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der von Haus zu Haus geht, um Aufträge zu sammeln
7. Tätigkeiten, die in der gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen durch einen unselbstständigen Vermittler
bestehen, der im Dienste eines oder mehrerer Unternehmen des Handels, der Industrie oder des Handwerks steht
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Richtlinie 68/364/EWG
(Liberalisierungsrichtlinie: 68/363/EWG)
aus ISIC-Gruppe 612: Einzelhandel
ausgeschlossene Tätigkeiten:
012 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen
640 Immobiliengeschäfte, Vermietung
713 Vermietung von Kraftwagen, Wagen und Pferden
718 Vermietung von Eisenbahnwagen und -wagons
839 Vermietung von Maschinen an Handelsunternehmen
841 Vermietung von Filmtheaterplätzen und Vermietung von Filmen
842 Vermietung von Theaterplätzen und Vermietung von Theaterausstattung
843 Vermietung von Schiffen und Booten, Fahrrädern und Automaten
853 Vermietung von möblierten Zimmern
854 Vermietung von Weißwäsche
859 Vermietung von Kleidung