Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/21: Verordnung des EDI über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten · 18 Seiten

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alten Bildern, vom Markt zurückgezogen werden, was auch die Eidg. Oberzolldirektion durch die daraus folgende Steuerrückerstattung und begleitete Vernichtungsaktionen belasten würde. Die Anzahl Bilder soll von 42 auf 14 reduziert werden. Die Fristen für die Umstellung der derzeitigen Text- auf die zukünftigen Bildwarnhinweise soll von 12 auf 24 Monate verlängert werden und für alle Tabakprodukte gelten. Dies wird mit den nötigen technischen und logistischen Anpassungen (Einstellung der Druckmaschinen, Abverkauf der Bestände) begründet.

Hersteller und Händler von anderen Tabakprodukten als Zigaretten4 (z.B. Zigarren und Pfeifentabak) lehnen die Verwendung der Bilder für diese Produktekategorien generell ab. Der Marktanteil dieser Produkte am Tabakmarkt sei klein, die Produktvielfalt mit 650 Varianten jedoch sehr gross, was zu überproportional hohen Kosten für die Anbringung der kombinierten Warnhinweise führe. Die Einführung soll auf später verschoben werden, wenn eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten diese Warnungen auch für diese Produkte verlangen. Falls die Bilder trotzdem eingeführt werden, soll aus logistischen Gründen der Stichtag für die Einführung und den Wechsel der Bilder in der Produktion (Ex-Factory) und nicht im Handel festgelegt werden.

10. Dezember 2007 Eidgenössisches Departement des Innern:

Pascal Couchepin

4Stellungnahmen 2, 4, 8, 11, 19, 20, 23, 26, 28, 36