Vorlage 1 (Bundesgesetz)
Vernehmlassung 2007/41: Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken · 2 Seiten
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CO2-Gesetz AS 200x
5 Die Einzelheiten der Verpflichtung werden in einem Vertrag zwischen den Betreibern der Kraftwerke und dem Bund geregelt. Dieser Vertrag kann im Bewilligungsverfahren für Kraftwerke nicht überprüft werden.
6 Betreiber von Kraftwerken, die ihre gegenüber dem Bund eingegangene Verpflichtung nicht einhalten, schulden dem Bund eine im Vertrag festgesetzte Konventionalstrafe. Die Höhe der Konventionalstrafe richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten der nicht erbrachten Kompensationsleistungen im In- und Ausland.
Art. 13, Abs. 1
Sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, wird mit einer Busse bis zu 10 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig: [...]
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am … unbenützt abgelaufen.3
2 Es wird auf den …. in Kraft gesetzt.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates