Vorlage 2 (Verordnung)
Vernehmlassung 2007/41: Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken · 2 Seiten
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Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken
AS 200x
4 Das BAFU teilt Kraftwerken per Ende 2012 CO2-Emissionsrechte im Ausmass der erbrachten, aber nicht benötigten Kompensationsleistungen zu. Die zugeteilten CO2- Emissionsrechte umfassen maximal 10 Prozent der benötigten Kompensationsleistung.
5 Die Betreiber von Kraftwerken tragen die Kosten der Berichterstattung und der Genehmigung der ergriffenen Massnahmen durch das BAFU im Rahmen des Kompensationsvertrages.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am … 200x in Kraft.