Vorlage
Vernehmlassung 2007/46: Änderungen der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Änderung vom … Entwurf vom 20. Dezember 2007
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 27. Juni 19901 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2
2 Das Departement kontrolliert, ob die beschwerdeberechtigten Organisationen die Voraussetzungen für das Beschwerderecht noch erfüllen. Es kann in die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen Einsicht nehmen. Stellt es fest, dass eine Organisation die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, so beantragt es dem Bundesrat, den Anhang entsprechend zu ändern.
Art. 3 Abs. 3 und 4
3 Das Gesuch muss enthalten:
a. Angaben darüber, welches Beschwerderecht die Organisation erlangen möchte;
b. den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen dazu erfüllt; und
c. die für diesen Nachweis notwendigen Unterlagen, insbesondere die Statuten und die Jahresberichte der letzten 10 Jahre.
4 Wirtschaftliche Tätigkeiten von Organisationen dienen nach den Artikeln 55 Absatz 1 USG und 12 Absatz 1 NHG der Erreichung des ideellen Zwecks, wenn die Art der Tätigkeit diesem Zweck entspricht und diese Tätigkeit im Verhältnis zur übrigen Tätigkeit der Organisation nicht im Vordergrund steht.