Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 33 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

ƒ den Aktivitäten von Interessenverbänden sei entgegenzutreten, da diese die Parteien

«umgehen» und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger «über Gebühr beeinflussen können», damit den Volkswillen ‚einseitig beeinflussen’ und letztlich dem Ansehen der Parteien schaden (s. erläuternder Bericht, Ziff. 2.1.2, S. 12);

ƒ (…)

ƒ die heute angeblich medial zu wenig präsenten Parteien würden allein dank der

staatlich (bzw. durch die Gebührenzahlenden) subventionierten Sendezeit genügend zusätzliche Mittel generieren können, um auch tatsächlich auf eigene Kosten entsprechend aussagekräftige und wirksame Werbespots zu produzieren (s. erläuternder Bericht, Ziff. 2.2.1, S. 14; Ziff. 4.2, S. 33);

ƒ es seien keine finanziellen Auswirkungen für den Bund zu erwarten, ausser eine

gewisse Mehrbelastung im Bereich der Aufsicht (s. erläuternder Bericht, Ziff. 4.1, S. 32 f). Betreffend der Kosten für Aufsicht, Beschwerde und Sanktionen (s. auch unten zu Art. 15e und f VE-BPR) erwarten wir im Gegenteil eine erhebliche finanzielle Auswirkung für den gesetzlich vorgeschriebenen Aufwand. Im Weiteren muss die Sendezeit, die die SRG nicht in Rechnung stellen darf (Art. 15a VE-BPR), ja auch von jemandem bezahlt werden, nämlich von den Gebührenzahlenden. Die damit erfolgende indirekte Parteienfinanzierung lehnen wir aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

ƒ die Aufwendungen der Abstimmungskomitees würden sich «automatisch» auf die

Produktion von Radio- und Fernsehspots verlagern und die dazu notwendigen Budgets würden ebenso wundersam und automatisch höher ausfallen (s. erläuternder Bericht, Ziff. 4.2, S. 33).“

„Allein schon diese noch weiter fortsetzbare Liste von Widersprüchlichkeiten und absolut nicht ausdiskutierten, in keiner Weise belegten Grundannahmen, sprechen für die Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.“

„Im Weiteren sprechen die, aus unserer Sicht, schlicht nicht praktikablen sowie letztlich dem Anliegen nicht dienenden Kriterien für die Bemessung und Handhabung des jeweiligen Sendeanteils (s. erläuternder Bericht, Ziff. 2.3, S. 17 ff.) sowie der ganze administrative Zusatzaufwand, inkl. der Aufsicht und Beschwerdemöglichkeiten bei Bundesamt, UBI und Ombudsstelle (s. erläuternder Bericht, Ziff. 2.4, S. 20) ebenfalls gegen eine Annahme des neuen Bundesgesetzes.“

„Zwar enthält der Bericht viele unbelegte Annahmen und diskussionswürdige Folgerungen, dafür fehlen mindestens rudimentäre (und objektiv erhältliche) Schätzungen über die Produktionskosten eines professionell erstellten 30-Sekunden Werbespots sowie generelle (ebenso überprüfbare) Angaben über die Kosten einer Abstimmungskampagne mit den bisher üblichen Mitteln. Ebenso fehlt es an einer Darstellung der Zuschauer- und Zuhörerquoten bei den SRG-Programmen. So ist aber eine grundsätzliche und objektive Auseinandersetzung über die Effizienz und Wirksamkeit von Abstimmungsspots nicht möglich. Die Vorlage bewirkt damit das Phänomen der ‚Katze im Sack kaufen’.“

„Ebenso auffällig ist das vollständige Ausklammern der Möglichkeiten des Internets, die sowohl von Parteien wie ausserparteilichen Gruppierungen bereits rege (weil kostengünstig und ein breites, auch jüngeres Publikum ansprechend) genutzt werden.“ „Vielleicht hätten solche Betrachtungen die SPK-N schon früher dazu bewogen, von dieser unnötigen Gesetzesübung abzusehen.“ (AIHK)

36. Cf. prise de position du Centre patronal CP (cvam [ebenso SGV/USAM])

37. „L'exemple des dernières élections présidentielles françaises nous incite à la plus grande réserve concernant cette nouvelle possibilité de publicité politique. Ces spots de quelques secondes risquent bien de simplifier le message à sa plus simple expression, en privilégiant le caractère émotionnel des slogans. Le débat politique n'en sera aucunement amélioré tout en offrant en revanche une tribune supplémentaire à des groupements très minoritaires. En conclusion, la CVCI n'est pas favorable à introduire des messages publicitaires à caractère politique avant les votations fédérales.“ (cvci)