Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten
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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 35 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
Vertretung bestimmter sozialer Klassen oder Standesinteressen zu verzichten und sich am unpolitischen Wechselwähler zu orientieren (…). Diese strukturellen Probleme der politischen Parteien rechtfertigen keine Massnahmen der staatlichen Parteienförderung. Im Gegenteil. Die Qualität eines politischen Systems definiert sich über die Fähigkeit zur Erneuerung und nicht über Instrumente des politischen Heimatschutzes.“
„Die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zwangsweise verordnete Politwerbung wird die Entfremdung zwischen Volk und Parteien weiter verstärken. Höchst problematisch ist hingegen die Absicht der Staatspolitischen Kommission, primär den politischen Parteien sowie sekundär den Initiativ- und Referendumskomitees eine bevorzugte, staatlich geförderte Stellung in der politischen Willensbildung einzuräumen. Diese Absicht verkennt das Wesen der direkten Demokratie und verletzt den grundrechtlich geschützten Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger sowie aller gesellschaftlichen Gruppierungen auf Gleichheit in der politischen Willensbildung.“ (IHK-SGApp, ebenso HKbB)
40. „Als gerichtsähnliche Instanz auferlegt sich die UBI regelmässig Zurückhaltung bei medienpolitischen Fragestellungen. Sie verzichtet deshalb vorliegend darauf, sich zur vorgeschlagenen Einführung von unentgeltlicher Sendezeit vor Abstimmungen im Grundsatz zu äussern. Sie konzentriert ihre Stellungnahme auf diejenigen Bestimmungen im Vorentwurf, welche die UBI direkt berühren. Es kann immerhin darauf hingewiesen werden, dass in anderen europäischen Ländern vergleichbare Systeme mit unentgeltlicher Sendezeit für Parteien und Interessenverbände im Rundfunk bereits bestehen (vgl. dazu neben den auf Seite 13 des Berichts zum Vorentwurf zitierten Beispiele auch Urs Thönen, Politische Radio- und Fernsehwerbung in der Schweiz, Basel 2004, S. 123 ff.).“
„Unentgeltliche Sendezeit vor Abstimmungen sollte im Übrigen nicht primär der Parteienförderung dienen, sondern die Chancengleichheit und eine möglichst unverfälschte Meinungsbildung vor entsprechenden Urnengängen gewährleisten (…).“ „Nicht ganz unproblematisch erscheint im Lichte des programmrechtlich zentralen Kriteriums der Chancengleichheit, dass nur Parteien, die einer Fraktion angehören, eine Berechtigung auf unentgeltliche Sendezeit eingeräumt wird.“
„Der Vorentwurf sieht für die UBI eine zentrale Funktion bei der Aufsicht vor. Aufgrund ihres Status - unabhängig von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung - und ihrer eigentlichen Tätigkeit, welche vor allem auch der "Überprüfung von Sendungen im Interesse der Öffentlichkeit und ihrer ungehinderten Willensbildung als wichtiges Element der Demokratie" dient (BGE 132 II 290 E. 3.2.3 S. 297 ("Dipl. Ing. Ochsner")), erscheint diese Wahl der Aufsichtsbehörde sachlich gerechtfertigt und wird auch von der UBI selber begrüsst. Die UBI hat sich denn auch schon in zahlreichen Beschwerdefällen mit der Rechtmässigkeit der Berichterstattung von Radio- und Fernsehveranstaltern vor Wahlen und Abstimmungen auseinandergesetzt. Vorbehalte bestehen aber seitens der UBI gegen die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens aber auch bezüglich des materiellrechtlichen Rahmens.“ (UBI/AIEP/AIRR) [Vorbehalte zu Art. 15b Abs. 1 BPR → Ziff. 110, Art. 15e Abs. 1 und 2 BPR → Ziff. 142, Art. 86a RTVG → Ziff. 173]
41. „L'avant-projet mis en consultation poursuit à la fois le but de garantir l'équité dans les campagnes et votations fédérales mais aussi celui d'améliorer la formation de l'opinion et de la volonté populaire. De tels objectifs ne peuvent être que salués puisqu'ils permettent un débat plus démocratique. (...) Cela implique à notre sens également une égalité d'information des citoyens. L'OSE accorde d'ailleurs une grande importance à ce que les Suisses de l'étranger reçoivent les mêmes informations que celles transmises à leurs compatriotes domiciliés en Suisse, notamment en ce qui concerne la propagande électorale et de votation. C'est pourquoi, dans le même ordre d'idées, l'Organisation des Suisses de l'étranger saisit ici l'occasion de demander à ce que les Suisses de l'étranger aient, comme les Suisses résidant au pays, accès aux messages diffusés par les partis et les comités d'initiatives et de référendum visés par l'avant-projet. Cette question