Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 69 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

Art. 15e Abs. 2 BPR: „Der Begriff ‚nachweislich unzutreffende Tatsachenbehauptungen’ (Art. 15e Abs. 2 VE BPR) erscheint wegen der Beweislast (‚nachweislich’) problematisch. Er sollte durch eine die Rechtsanwendung vereinfachende Umschreibung ersetzt werden, wie beispielsweise ‚offensichtlich unzulässige Tatsachenbehauptungen’.“

„Aus den dargelegten Gründen beantragt die UBI, den vorgelegten Entwurf hinsichtlich der Aufsicht zu überarbeiten. Dies betrifft insbesondere die inhaltlichen Mindestanforderungen an die Abstimmungsspots (Art. 15e VE BPR) und das Verfahren der Vorprüfung (Art. 86a Abs. 2 VE RTVG).“ (UBI/AIEP/AIRR)

143. Art. 15e BPR: „Nimmt man den heute üblichen oft harten, aber in einer freien direkten Demokratie zu tolerierenden Schlagabtausch auf Plakaten und Inseraten als Massstab, dürfte allein schon der Kontroll- sowie der allfällige Beschwerde- und Sanktionierungsaufwand für die Einhaltung dieser Schranken (s. VE RTVG) weit jenseits einer vernünftigen finanziellen und zeitlichen Dimension liegen.“ (AIHK)