Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/64: 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative · 6 Seiten

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1 Einleitung

11 Vorgeschichte

Am 9. Februar 2002 haben Volk und Stände der Einführung eines neuen Instruments, der allgemeinen Volksinitiative und einer entsprechenden Ergänzung der Bundesverfassung zugestimmt.

Anschliessend unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage mit Ausführungsbestimmungen (Botschaft vom 31.5.2006, BBl 2006 5261 ff.). Weil sich das Verfahren nicht zuletzt aufgrund der Erfordernisse des Zweikammersystems als zu kompliziert und unübersichtlich erwies, traten die Räte auf die Vorlage jedoch nicht ein: Der Verfassungsauftrag wurde nicht erfüllt und soll konsequenterweise zurückgenommen werden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates schlägt deshalb vor, Volk und Stände in Kenntnis der komplizierten Ausgestaltung des neuen Volksrechtes erneut darüber abstimmen zu lassen (Vorentwurf und erläuternder Bericht vom 27.8.2007). Die Bestimmungen in der Verfassung betreffend die allgemeine Volksinitiative sollen gestrichen werden.

12 Vernehmlassung

Mit Schreiben vom 3. September 2007 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Kantonsregierungen, den politischen Parteien sowie den Dachverbänden der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative samt Begleitbericht zur Stellungnahme unterbreitet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 30. November 2007.

Stellungnahmen eingereicht haben:

21 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO,

TI, TG, UR, VS, ZG, ZH)

5 Parteien

9 Verbände

2 weitere Vernehmlasser

Die SP und der SAV haben ausdrücklich auf eine Vernehmlassung verzichtet.

2 Ergebnis im Überblick

Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative

Der Vorschlag, auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu verzichten und den status quo ante wiederherzustellen, wird praktisch einhellig begrüsst, wenn auch teilweise mit Vorbehalten oder dem Bedauern, keine praktikable Lösung gefunden zu haben. Ausschlaggebend dafür sind im Wesentlichen die praktischen Probleme der Umsetzung. Nur BS und ZH halten an der Umsetzung fest.

Verzicht auf die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung (Vorschlag der Minderheit I) Auf die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung soll nach Meinung aller Vernehmlasser (mit Ausnahme der FDP) nicht verzichtet werden; sie werde gelegentlich doch angewendet und bietet laut Vernehmlasser keine übermässigen Schwierigkeiten.