Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/64: 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative · 6 Seiten
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Ablehnung: BS, ZH, Loss
Argumente:
− Klarer Wille des Verfassungsgebers soll nicht schon nach so kurzer Zeit in Frage gestellt
werden (BS)
− Wer das Instrument benutzt, ist sich der Verfahrensprobleme bewusst (BS)
− Komplexheit des Verfahrens trifft vor allem die Behörden, weniger das Initiativkomitee
(ZH)
− In Zürich gab es noch nie ernsthafte Probleme mit der Umsetzung allgemeiner Initiativen
(ZH)
− Schwierigkeiten, die sich aus dem Zweikammersystem ergeben, werden überschätzt
(ZH)
− Kräfteverschiebung vom Parlament zum Bundesgericht ist hinzunehmen, da vom Volk
gutgeheissen (ZH)
− Vereinfachungen der Umsetzungsvorlage wäre möglich (konkrete Anregungen, ZH)
32 Vorschlag Minderheit I (Verzicht auf die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung)
Befürwortung: FDP
Argumente:
− Umsetzung liegt bei der allgemeinen Anregung – wie bei der allgemeinen Volksinitiative –
in der Hand der Bundesversammlung
− Verfahrensfragen zum Teil nicht oder unbefriedigend gelöst
Ablehnung: AG, AR, BE, BS, FR, GR, JU, SO, SH, TI, TG, VS, ZG, ZH (14)
LPS
CP, FER, SGB, SGV (4)
Argumente:
− Allgemeine Anregung ist einfach und wurde schon mehrfach benutzt (SO, SH)
− Bedarf nachweislich vorhanden (BS)
− Die allgemeine Anregung ist einfacher in der Handhabung als die allgemeine Volksinitia-
tive (TG, JU)
− Instrument zielt nur auf Verfassungsänderung, bot bisher in der Praxis keine Umset-
zungsschwierigkeiten (AR)
− Das Instrument kam schon zehnmal zur Anwendung – ohne Verfahrensprobleme (GR) − Die Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung wird zwar selten gebraucht,
ist aber einfach und transparent (FER)
− Seltene Anwendung und gewisse Anwendungsprobleme rechtfertigen Aufhebung nicht;
wer dieses Instrument benützt, weiss um die damit verbundenen Probleme (CP, SGV)
− Die Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung hat den Vorteil, dass weniger
Unsicherheit bezüglich Textinterpretation besteht; die Behörden können zudem jüngste Entwicklungen bei der Formulierung berücksichtigen (VS)
− Die Aufhebung der allgemeinen Anregung wurde 2003 wohl nur im Abtausch mit der all-
gemeinen Volksinitiative gutgeheissen (VS)