Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/64: 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative · 6 Seiten

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Abstimmungsverfahren bei einander widersprechender Initiativen (Vorschlag der Minderheit II)

Auf die Möglichkeit, zwei sich widersprechende formulierte Volksinitiativen gleichzeitig zu unterbreiten, soll nach Meinung aller Vernehmlasser (mit Ausnahme der FDP) verzichtet werden.

3 Auswertung im Detail

31 Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Befürwortung: AG, AR, BE, BL, FR, GL, GR, LU, NW, SH, SO, TI, TG, UR, VS, ZG, (16) CSP, CVP, FDP, LPS, SVP (5)

CP, FER, HSG, SAB, SBV, SGB, SGV, SSV (8)

Argumente:

− Fehlende Praktikabilität (SO)

− Volksrechte müssen einfach und verständlich gestaltet sein (SO, AG, FDP)

− Insbesondere die lange Verfahrensdauer spricht gegen die Einführung (BE, ZG, BL)

− Politische Lauterkeit, Konsequenz (BE, AG, FR, FDP)

− Problem, dass Anliegen in der Verfassung statt auf Gesetzesstufe geregelt werden, wird

akuter (GL)

− Auf Kantonsebene bestehen für ähnliche Instrumente einfachere Möglichkeiten (GL)

− Kein grosser Verlust aus demokratischer Sicht (GR)

− Vorgabe einfacher, übersichtlicher und bürgerfreundlich ausgestalteter Volksrechte liess

sich nicht realisieren (CVP)

− Das Ziel einer einfachen Handhabung durch die Ausführungsgesetzgebung wurde ver-

fehlt, was von Anfang an erkennbar war (SVP)

− Skepsis gegenüber diesem Volksrecht wurde schon früher bekundet (SVP, LPS, FER,

CP, SGV)

− Rückkehr zum Status quo ante ist weniger schädlich als komplizierter Vollzug und lange

Prozeduren (SGB)

− Das bewährte Instrument der Volksinitiative nach Art. 139 BV ist ausreichend (SAB)

− Das Instrument wäre zu kompliziert und würde die politische Stabilität tangieren (SBV) − Die Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung hat gegenüber der formulier-

ten Initiative Vorteile, indem z.B. rechtsetzungstechnische Mängel leichter zu vermeiden sind; diesem Instrument sollte ein eigener Artikel gewidmet werden (HSG)

Befürwortung mit Vorbehalten: JU, NE, SG (3 )

Argumente:

− Schwierigkeiten der Umsetzung sind da, aber nicht unüberwindbar; dem Verzicht wird

jedoch nicht opponiert (JU)

− Scheitern bedauerlich, da durch grosse Mehrheit (NE: 77%) angenommen (NE)

− Das Vertrauen in die politischen Institutionen würde möglicherweise mit der Suche nach

konstruktiven Lösungen weniger gefährdet (SG)