Vorlage

Vernehmlassung 2007/66: 05.443 Pa.Iv. Sommaruga: Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Entwurf (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 20023 wird wie folgt geändert:

Art. 18 Abs. 2

2 Die der Personalreserve Zugeteilten müssen nicht ausgebildet werden und haben keinen Anspruch auf Schutzdienstleistung. Sie können bei Katastrophen und in Notlagen sowie für die sich daraus ergebenden Instandstellungsarbeiten auch ohne Grundausbildung eingesetzt werden.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 BBl 2007 xxxx

2 BBl 2007 xxxx

3 AS 2003 4187 2002–......