Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Futtermittelbuch-Verordnung Anhörung

2. In die Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“ werden folgende Funktionsgrup-

pen aufgenommen:

a) Farbstoffe:

i) Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen;

ii) Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben;

iii) Stoffe, welche die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen;

b) Aromastoffe: Stoffe, deren Zusatz zu Futtermitteln deren Geruch oder Schmackhaftigkeit verbessert.

3. In die Kategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ werden folgende Funktionsgruppen aufgenommen:

a) Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung;

b) Verbindungen von Spurenelementen;

c) Aminosäuren, deren Salze und Analoge;

d) Harnstoff und seine Derivate.

4. In die Kategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ werden folgende Funktions-

gruppen aufgenommen:

a) Verdaulichkeitsförderer: Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere durch ihre Wirkung auf bestimmte Futtermittel-Ausgangsprodukte die Verdaulichkeit der Nahrung verbessern;

b) Darmflorastabilisatoren: Mikroorganismen oder andere chemisch definierte Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere eine positive Wirkung auf die Darmflora haben;

c) Stoffe, welche die Umwelt günstig beeinflussen;

d) sonstige zootechnische Zusatzstoffe.