Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Futtermittelbuch-Verordnung Anhörung

Anhang 2 (Art. 3, 8, 12, 27a) Teil III

Nomenklatur der Zusatzstoffgruppen

In die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ werden folgende Funktions-

gruppen aufgenommen:

a) Konservierungsmittel: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die Futtermittel vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen oder deren Metaboliten schützen;

b) Antioxidationsmittel: Stoffe, welche die Haltbarkeit von Futtermitteln und Futtermittel-Ausgangsprodukten verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation schützen;

c) Emulgatoren: Stoffe, die es ermöglichen, die einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen in einem Futtermittel herzustellen oder aufrecht zu erhalten;

d) Stabilisatoren: Stoffe, die es ermöglichen, den physikalisch-chemischen Zustand eines Futtermittels aufrecht zu erhalten;

e) Verdickungsmittel: Stoffe, welche die Viskosität eines Futtermittels erhöhen;

f) Geliermittel: Stoffe, die einem Futtermittel durch Gelbildung eine verfestigte Form geben;

g) Bindemittel: Stoffe, welche die Tendenz der Partikel eines Futtermittels, haften zu bleiben, erhöhen;

h) Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden: Stoffe,

welche die Absorption von Radionukliden verhindern oder ihre Ausscheidung fördern;

i) Trennmittel: Stoffe, welche die Tendenz der einzelnen Partikel eines Futtermittels, haften zu bleiben, herabsetzen;

j) Säureregulatoren: Stoffe, die den pH-Wert eines Futtermittels regulieren;

k) Silierzusatzstoffe: Stoffe, einschliesslich Enzyme oder Mikroorganismen, die Futtermitteln zugesetzt werden, um die Silageerzeugung zu verbessern;

l) Vergällungsmittel: Stoffe, die, wenn sie bei der Herstellung verarbeiteter Futtermittel verwendet werden, den Herkunftsnachweis für bestimmte Lebensmittel oder Futtermittel-Ausgangsprodukte ermöglichen.