Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Futtermittelbuch-Verordnung Anhörung

I. Die Liste der Ausgangsprodukte (Futtermittelliste) ist in die folgenden zwölf Kapitel unterteilt:

1. Getreidekörner, deren Produkte und Nebenprodukte

2. Ölsaaten, Ölfrüchte, deren Produkte und Nebenprodukte

3. Körnerleguminosen, deren Produkte und Nebenprodukte

4. Knollen, Wurzeln, deren Produkte und Nebenprodukte

5. Andere Samen und Früchte, deren Produkte und Nebenprodukte

6. Grünfutter und Raufutter

7. Anderen Pflanzen, deren Produkte und Nebenprodukte

8. Milchprodukte

9. Produkte von Landtieren

10. Fische, andere Meerestiere, deren Produkte und Nebenprodukte

11. Mineralische Ausgangsprodukte

12. Verschiedenes

II. Vorschriften zur botanischen Reinheit

Gemäss Artikel 4 der FMBV.

Die Gehaltsangaben beziehen sich auf das Gewicht des Ausgangsproduktes im gegebenen Zustand.

III. Vorschriften zur Bezeichnung

Enthält der Name eines Ausgangsproduktes ein oder mehrere eingeklammerte Worte, so können diese Worte weggelassen werden.

IV. Vorschriften zum Glossar

Das nachfolgende Glossar bezieht sich auf die wichtigsten zur Herstellung von den in der Futtermittelliste aufgeführten Ausgangsprodukten verwendeten Verfahren. Beinhalten die Bezeichnungen für die Ausgangsprodukte einen Trivialnamen oder einen Begriff aus diesem Glossar, muss das verwendete Verfahren den dort aufgeführten Definitionen entsprechen.