Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Futtermittelbuch-Verordnung Anhörung
I. Die Liste der Ausgangsprodukte (Futtermittelliste) ist in die folgenden zwölf Kapitel unterteilt:
1. Getreidekörner, deren Produkte und Nebenprodukte
2. Ölsaaten, Ölfrüchte, deren Produkte und Nebenprodukte
3. Körnerleguminosen, deren Produkte und Nebenprodukte
4. Knollen, Wurzeln, deren Produkte und Nebenprodukte
5. Andere Samen und Früchte, deren Produkte und Nebenprodukte
6. Grünfutter und Raufutter
7. Anderen Pflanzen, deren Produkte und Nebenprodukte
8. Milchprodukte
9. Produkte von Landtieren
10. Fische, andere Meerestiere, deren Produkte und Nebenprodukte
11. Mineralische Ausgangsprodukte
12. Verschiedenes
II. Vorschriften zur botanischen Reinheit
Gemäss Artikel 4 der FMBV.
Die Gehaltsangaben beziehen sich auf das Gewicht des Ausgangsproduktes im gegebenen Zustand.
III. Vorschriften zur Bezeichnung
Enthält der Name eines Ausgangsproduktes ein oder mehrere eingeklammerte Worte, so können diese Worte weggelassen werden.
IV. Vorschriften zum Glossar
Das nachfolgende Glossar bezieht sich auf die wichtigsten zur Herstellung von den in der Futtermittelliste aufgeführten Ausgangsprodukten verwendeten Verfahren. Beinhalten die Bezeichnungen für die Ausgangsprodukte einen Trivialnamen oder einen Begriff aus diesem Glossar, muss das verwendete Verfahren den dort aufgeführten Definitionen entsprechen.