Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/75: Nationales Programm Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB 2008-2012) · 10 Seiten

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Nationale Plattform Ernäh- Im Rahmen der nationalen Plattform Ernährung und Bewegung sollen mit den rung und Bewegung beteiligten Akteuren gemeinsam getragene Massnahmen diskutiert werden. Wie

in anderen Bereichen der öffentlichen Gesundheit stellt sich vor allem im Bereich der Ernährung sowie bei den Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung immer von neuem die Frage, wie weit freiwillige Massnahmen für eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation ausreichen und ab wann regulatorische Interventionen notwendig sind. Bevor gesetzliche Massnahmen ergriffen werden, ist das Potential von privaten Akteuren (z.B. Nahrungsmittelindustrie, Detailhandel) sowie von Non-Profit- und Freiwilligen-Organisationen für freiwillige, selbstregulatorische Massnahmen auszuschöpfen. Es gilt aber auch, auf optimale Art und Weise das grosse Engagement der privaten Akteure durch Aktivitäten der öffentlichen Hand und entsprechende gesetzliche Grundlagen zu unterstützen. Die Aktivitäten bestehender Netzwerke soll nicht konkurrenziert, sondern durch diese Plattform unterstützt werden.

Einheitliches Es soll ein einheitliches Monitoring-System entwickelt werden, das auf bereits Monitoring-System bestehende Strukturen zurückgreift wie das Observatorium Sport und Bewegung

(sportobs) oder die Schweizerische Gesundheitsbefragung. Es sollen aber auch weitere Instrumente entwickelt werden, beispielsweise der National Nutrition Survey Switzerland (NANNUS) oder ein Monitoring des Bewegungsverhaltens im Kindesalter. Mit diesen Instrumenten können die Lücken und wirksamen Ansätze im Bereich Ernährung und Bewegung identifiziert werden.

Verantwortlichkeiten Die Verantwortlichkeiten für das NPEB sollen zwischen den drei Partnern BAG,

BASPO und Gesundheitsförderung Schweiz wie folgt aufgeteilt werden:

 Das BAG übernimmt die Federführung für die Umsetzung der nationalen Koordination (Ziel 1), der Förderung einer ausgewogenen Ernährung (Ziel 2), der Optimierung von Beratungs- und Therapieangeboten (Ziel 5), wie auch für die Förderung der Alltagsbewegung (Ziel 3)

 Das BASPO ist in erster Linie verantwortlich für die Förderung von Sport und im Wesentlichen auch von Bewegung (Ziel 3).

 Gesundheitsförderung Schweiz ist zuständig für die integrierten Ansätze zur Förderung eines gesunden Körpergewichts (Ziel 4).

Eine herausragende Rolle für die Planung und Umsetzung des Programms haben die Kantone. Weitere wichtige Partner sind die Gemeinden, halbstaatliche Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen (wie die NGO-Allianz), die Nahrungsmittelindustrie und der Nahrungsmittelhandel. Zudem werden bei der Erarbeitung von Massnahmen je nach Themenbereich weitere Bundesämter beteiligt werden, wie das Bundesamt für Migration (z. B. soziale Integration durch Sport), das Bundesamt für Raumentwicklung (z. B. bewegungsfreundliche Siedlungsplanung), das Bundesamt für Strassen (z. B. Langsamverkehr wie Velowege) und das Bundesamt für Landwirtschaft (z. B. Nahrungsmittelproduktion).

10 NPEB 2008–2012 (27.09.2007)