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Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten
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6.4 Programmfinanzierung
Nutzung bestehender Die Umsetzung des NPA sollen wenn immer möglich an bereits bestehende Ressourcen Instrumente anknüpfen und die Ressourcen verschiedener Akteure in der
Alkoholprävention optimal nutzen. Deren spezifischen Leistungen und ihre Professionalität sollen verallgemeinert, d.h. vor allem für andere Akteure nutzbar gemacht werden. Der hauptsächliche Zweck des NPA liegt darin, die bestehenden Ressourcen und Geldströme künftig gezielter im Sinne der NPA-Strategie einzusetzen, die Aktivitäten der Akteure stärker zu bündeln und somit die Mittel aus öffentlicher und privater Hand noch effizienter für die Alkoholprävention einzusetzen als dies heute schon geschieht.
Erhoffte Die weitere Bearbeitung und Umsetzung der Massnahmenvorschläge sowie Effizienzsteigerungen die Koordination unter den Akteuren brauchen entsprechende personelle
und finanzielle Ressourcen. Die finanziellen Mittel für die Alkoholprävention sind bei der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) begrenzt und ein Wachstum für die Präventionsarbeit kann für die Jahre 2008 – 2012 nicht vorausgesetzt werden. Ein Teil des Aufwandes für die NPA-
Umsetzung wird von den mitwirkenden Akteuren im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit und Budgets erbracht werden können. Die Konzentration der Präventionsbemühungen auf die im NPA festgelegten Handlungsfelder sollte im „Gesamtbetrieb“ der Alkoholprävention gewisse Ressourcen freisetzen bzw. für die NPA-Umsetzung nutzbar machen. Insgesamt darf vom NPA also eine gewisse Effizienzsteigerung erwartet werden.
Budgets für Einzelmass- Wie hoch die Aufwände für die einzelnen Akteure sein werden, ist bei der nahmen bevorstehenden Weiterbearbeitung der einzelnen Massnahmenvorschläge
noch näher zu prüfen. Die für die Massnahmen zuständigen Stellen werden im Rahmen ihrer definitiven Massnahmenbeschlüsse auch über die Kosten- und Finanzierungsseite befinden.
Nutzung der Mittel aus Bei der Finanzierung der NPA-Umsetzung soll gezielter auf die Mittel aus Alkoholgesetz für NPA dem Alkoholgesetz zurückgegriffen werden. Allfällig ungedeckte Kosten sind
vermehrt über eine konsequente Nutzung der im Alkoholgesetz (AlkG Art. 43a) vorgesehenen Beiträge für vorsorgliche Massnahmen zur Bekämpfung des Alkoholismus zu decken. Auf Ebene der Kantone und Gemeinden ist zudem darauf zu achten, dass bei der Verwendung der Gelder aus dem „Alkoholzehntel“ der Umsetzung des NPA künftig das nötige Gewicht beigemessen wird.
44 NPA 2008 – 2012