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Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten
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5.2.10 Qualitätssicherung, Aus-/Weiterbildung
Gegenstand Zu „Qualitätssicherung und Aus-/Weiterbildung“ gehören die Bestrebungen,
auf allen Ebenen der Alkoholprävention hohe Professionalität und Effektivität zu gewährleisten, die Handlungsansätze periodisch zu überprüfen und den jeweils neuen Umständen anzupassen.
Strategische Im Handlungsfeld der Qualitätssicherung und der Aus- und Weiterbildung Stossrichtungen
stehen die folgenden Stossrichtungen im Vordergrund:
Die im Alkoholbereich tätigen Fachleute (in Verwaltung, Gesundheitswesen, Prävention, Therapie, Forschung) müssen mit den Grundzügen der Alkoholpolitik und dem aktuellen Stand der Alkoholforschung vertraut sein.
Die Qualität der Arbeit der Fachleute ist – insbesondere bezüglich Früherkennungs- und Interventionskompetenzen sowie Beratung und Information – durch geeignete Aus- und Weiterbildungsangebote sowie regelmässigen Erfahrungsaustausch zu fördern.
Das NPA soll regelmässig selbstevaluiert und darüber Bericht erstattet werden. Die Umsetzung des NPA soll zusätzlich durch eine externe Evaluation beurteilt werden. Zentrale Kriterien der Beurteilung sind Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Kommentar Im Bereich der Qualitätssicherung ist der Fokus auf die Verbreitung bereits
bestehender Qualitätssicherungsinstrumente im Therapiebereich sowie auf die bedarfsgerechte Weiterbildung von Sucht- und anderen Fachleuten zu legen.
40 NPA 2008 – 2012