Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Sucht und Gesundheit: Die bfu ist bereit, sich aktiv an der Umsetzung zu beteiligen. Die KKBS wünscht sich, in das NPA und dessen Umsetzung einbezogen zu werden. Die Regionale Beratungsstelle für Suchtfragen Rorschach findet, beim Vollzug würden verschiedene und auf verschiedenen Ebenen wirksame Lenkungsinstrumente bestehen, wie zum Beispiel ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, Weisung einer Staatsanwaltschaft an die Untersuchungsbehörden oder Leitlinien eines Regierungsprogramms. Damit könnte dem Faktum der Verantwortung der Gastwirte bezüglich Ausschank von Alkoholika an Betrunkene auf Seite der Strafverfolgungsbehörden in den jeweiligen Urteilen entsprochen werden. Die SSAM meint, der Aufwand sei nur gerechtfertigt, wenn die Resultate nachhaltig seien und über die ‚Ziellinie‘ 2012 hinauswirken würden – wie dies bewerkstelligt werden solle sei leider noch nicht erkennbar. Die ZÜFAM kritisiert, dass spezialisierte Präventionsstellen nur vereinzelt erwähnt würden abgesehen von der SFA – der Kanton Zürich habe aber 16 ausschliesslich für Suchtprävention zuständige Stellen, die ganz wichtige Partner bei der Umsetzung des NPA seien und darum unbedingt als Partner erwähnt werden sollten.

Zudem wurden noch drei Bemerkungen geäussert: Die Schweizer Werbung konstatiert, sie sei im Bereich der kommerziellen Kommunikation selbstregulierend tätig geworden und hätte einen Verhaltenskodex erlassen (www.lauterkeit.ch). Die Fondation vaudoise contre l’alcoolisme möchte, dass das Projekt „Be my angel“ in den Annex III aufgenommen werde. Zudem ist von Dr. phil. Walter Schmid (ehem. Perspektive Fachstellen Westthurgau) eine Ausführung insbesondere zur Besteuerung eingegangen. So solle auf eine Preisbesteuerung zugunsten einer Mengenbesteuerung verzichtet werden und ein neuer Artikel „Genussmittel mit Risiken“ (legale Suchtstoffe) in die Bundesverfassung aufgenommen werden.