Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Verschiedenste Stellungnahmen gingen bei der Priorisierung nicht auf bestimmte Handlungsfelder oder Massnahmen ein. Genannt wurden als prioritär:

‐ Marktregulierung (BS, NW, OW) und dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit (BS)

‐ Strukturelle Massnahmen (NE)

‐ Verhaltensprävention bzw. Massnahmen gegen den problematischen Konsum, ohne den vernünftigen Konsum zu beeinträchtigen (GL, LU, SAJV)

‐ Gesundheitsförderung und Prävention (BS)

‐ Primär-, Sekundär- und strukturelle Prävention (Bildungsdirektion ZH)

‐ Soziale Integration (FDP)

‐ Beratung (insbesondere auch im Arbeitsbereich) (BS)

‐ Schule, Elternhaus, durchsetzbare Regelungen (SH)

‐ Finanzen und Ressourcen (TG)

‐ Stärkung einer kohärenten Alkoholpolitik bei Bund, Kantonen und Gemeinden (Radix Gesundheitsförderung)

‐ Bereits kantonal umgesetzte Massnahmen (SFA)

Der SSV/FSS stellt keine Priorisierung im NPA fest, was offensichtlich höchst problematisch sei. Der Fachverband Sucht verzichtet darauf, einzelne Massnahmen besonders hervorzuheben, weil das NPA zwingend als Gesamtpaket gesehen und umgesetzt werden müsse.

Gemäss VSPB soll die Priorität auf die gewissenhafte Anwendung bereits bestehender Massnahmen gelegt werden, die aufgrund eines Mangels an personellen und finanziellen Ressourcen durch die schweizerischen Polizeicorps nicht in der Weise, wie es nötig wäre, umgesetzt werden können

– insbesondere punktuelle und zielgerichtete Verkehrskontrollen, präventive Präsenz vor Vergnügungslokalen und Treffpunkten sowie Durchsetzung bestehender Regeln (z.B. Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Minderjährige). Die KKPKS möchte ebenfalls eine Intensivierung gezielter (Verkehrs-) Kontrollen an Freitag- und Samstagabenden bzw. in den entsprechenden frühen Morgenstunden, die Überwachung und Durchsetzung bestehender Vorschriften und Einschränkungen beim Verkauf bis hin zu einem möglichen Verkaufsverbot alkoholischer Getränke in Geschäften, die ausserhalb der üblichen Verkaufszeiten geöffnet sein dürfen, für die Zeit beispielsweise zwischen 23.00 und 07.00 Uhr (allenfalls nur Light-Biere usw.). Wo zurzeit gesetzliche Grundlagen (noch) fehlen, sollen Empfehlungen an Restaurants, Discos, Clubs, Verkaufsgeschäfte, Organisatoren von Anlässen wie Open-Airs usw. und einschlägige Verbände gemacht werden.

3.9 Weitere Bemerkungen

Mehrere Stellungnahmen machen Bemerkungen zum Erarbeitungsprozess des NPA. Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit findet der Fachverband Sucht, der NPA-Erarbeitungsprozess