Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 53Fedlex · Ergebnisbericht
Massnahme 10.02: Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Therapieinstitutionen
Zu Massnahme 10.02 äussern sich 14 Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen zu Massnahme 10.02 sind geteilter Meinung.
Ein Teil der Stellungnahmen unterstützt die Massnahme 10.02 (7 von 14). Von den Kantonen bemerkt AG, die Frage sei ungeklärt, was in der Suchtarbeit „Ergebnisqualität“ bedeute und wie diese gemessen werden solle. Die Massnahme solle sich auf das Machbare konzentrieren. Aus der Branche stimmen Coop, Denner, GastroSuisse, hotelleriesuisse, IG DHS und der Schweizerische Brauerei-Verband im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu.
Ein Teil der Stellungnahmen formuliert Vorbehalte (7 von 14). Von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche wird bemerkt, diese Massnahme solle nicht zu einer Zertifizierung von ambulanten und stationären Institutionen führen (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers). Ferner solle sie nicht auf therapeutische Institutionen begrenzt sein, sondern auf alle Organisationen und Institutionen des Präventionsbereichs, die von öffentlichen Geldern profitieren, ausgeweitet (ANCV, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel). Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit findet die Suchthilfe Aargau (ags) ebenfalls, die Massnahme solle auf die Prävention ausgeweitet werden.
3.8 Priorisierung der Massnahmen
Die Anhörungsadressaten wurden um eine Stellungnahme bezüglich Priorisierung der Massnahmen gebeten. Tabelle 1 führt jeweils die Organisationen auf, welche ein bestimmtes Handlungsfeld oder eine Massnahme als prioritär einstufen. Handlungsfelder oder Massnahmen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, wurden von keiner Organisation als prioritär beurteilt. Wie Tabelle 1 zeigt, sprechen sich 14 von 29 Stellungnahmen aus allen Gruppen dafür aus, den Jugendschutz bzw. die Durchsetzung der bereits bestehenden Jugendschutzmassnahmen zu priorisieren. Ansonsten zeigt sich kaum ein einheitliches, aussagekräftiges Bild.