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Vernehmlassung 2007/97: Änderung der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (VPK) · 3 Seiten

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Verordnung über die Personenbeförderungskonzession

(VPK)

vom 25. November 1998

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 25. November 19981 über die Personenbeförderungskonzession wird wie folgt geändert:

Art. 11 Bst. j (neu)

Als Sonderformen des Linienverkehrs gelten die regelmässige Beförderung bestimmter Gruppen von Fahrgästen unter Ausschluss anderer Fahrgäste. Darunter fallen:

j. Transfer von Fluggästen: Binnentransporte des touristischen Verkehrs von Fluggästen ab einem Flughafen zu einem touristischen Ort oder Gebiet und in umgekehrter Richtung.

Art. 13 Abs. 3bis (neu)

3bisAbsätze 2 und 3 finden keine Anwendung auf die Transfers von Fluggästen gemäss Artikel 11 Buchstabe j.

Art. 20 Abs. 2

Die Gesuche haben die im Anhang genannten Angaben zu enthalten. Für Gesuche nach Kapitel 5 dieser Verordnung kann das Bundesamt Abweichungen festlegen.

1 SR 744.11 2005–......