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Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 4 Seiten
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Änderung bisherigen Rechts
Das Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)4 wird wie folgt geändert:
Art. 60 Abs. 2
2 Nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz haben Personen, denen die Schweiz Asyl gewährt hat, Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung, sofern keine Widerrufsgründe nach den Artikeln 62 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie 63 Absatz 1 AuG5 vorliegen.
III
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ...
Für Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... dieses Gesetzes hängig sind, gilt das bisherige Recht.
IV
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.