Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 2 A. Einleitung
A. Einleitung
Das geltende Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG, SR 141.0) vom 29. September 1952 ist in der Vergangenheit durch zahlreiche Revisionen geändert worden, worunter die Verständlichkeit und Lesbarkeit zunehmend gelitten haben. Ein grösserer Reformbedarf hat sich vor dem Hintergrund des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG, SR 142.20) abgezeichnet. Zudem zeigte sich in zunehmendem Masse, dass nicht nur die Terminologie und die Begriffe neu definiert oder an die geänderten Erlasse angepasst, sondern auch grundsätzliche Neuerungen im Bürgerrechtsgesetz eingeführt werden müssen.
Bei der geplanten Gesetzesrevision ist ein Grossteil des geltenden Bürgerrechtsgesetzes betroffen. Es handelt sich daher um eine Totalrevision. Diese verfolgt in der Hauptsache folgende Ziele:
- Herstellung einer weitgehenden Kohärenz mit dem AuG bezüglich Anforderungen an den Integrationsgrad und die Sprachkenntnisse;
- Verbesserung der Entscheidgrundlagen (gemäss Bericht EJPD zur Jugendgewalt und Bundesratsbeschluss betreffend Bericht Integrationsmassnahmen vom 30. Juni 2007); dadurch soll sichergestellt werden, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten;
- Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen (Beschluss des Bundesrats vom 9. März 2007 im Zusammenhang mit dem Bericht über hängige Fragen des Bürgerrechts);
- Reduktion des administrativen Gesamtaufwandes durch Vereinfachung und Harmonisierung der Abläufe und Klärung der Rollen von Kanton und Bund im Einbürgerungsverfahren.
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes eröffnet, welches bis zum 22. März 2010 dauerte. Insgesamt sind 71 Vernehmlassungen eingegangen: darunter jene von allen 26 Kantone, 6 politischen Parteien, 7 Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie 32 weiteren Vernehmlassungsteilnehmern. Das Bundesamt für Migration dankt an dieser Stelle allen Vernehmlassungsteilnehmern für ihre Stellungnahme.
Die nachfolgend aufgeführten Resultate werden in der Reihenfolge der Fragen im Fragebogen präsentiert. Zu jedem Artikel werden die befürwortenden und ablehnenden Stellungnahmen aufgeführt.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Bericht die männliche Form gewählt, selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.