Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150
gewisse Entlastung bringen. Bei Morges sind die räumlichen Verhältnisse eng und ein Ausbau der bestehenden Nationalstrasse wäre städtebaulich nicht verträglich, sodass auf ein solches Vorhaben zugunsten einer mittel- bis langfristig sinnvolleren und verträglicheren Lösung verzichtet wird und vorerst einzig im Abschnitt Verzweigung Ecublens - Villars-Ste-Croix zur Verbesserung der Verkehrsqualität eine Entflechtung der kritischen Verkehrsströme vorgesehen wird (Goulet d’étranglement de Crissier).
In der Agglomeration Zürich soll mit der Engpassbeseitigung auf der Nordumfahrung Zürich sowie mit dem Bau der Durchmesserlinie in Verbindung mit einer Verbesserung des S-Bahn-Angebotes die bisherige Strategie weitergeführt werden: die weiterhin stark wachsenden, stark gebündelten, auf die Kernstadt ausgerichteten Pendlerströme werden weiterhin und noch vermehrt mit einem attraktiven S-Bahn-Angebot bewältigt. Die Autobahn dient in diesem Raum unter anderem der Umfahrung und Kanalisierung des motorisierten Individualverkehrs um im untergeordneten Strassennetz Spielräume für den Agglomerationsverkehr zu schaffen.
1.2 Entstehung und Inhalt des Programms Agglomerationsverkehr
1.2.1 Dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs, Stand der Umsetzung
Mit Annahme des Infrastrukturfondsgesetzes gab die Bundesversammlung gleichzeitig 2,559 Milliarden Franken für den Bau von 23 dringenden und baureifen Projekten des Agglomerationsverkehrs frei (vgl. Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds; BBl 2007 8553). Diese Projekte sind Teil der Agglomerationsprogramme und haben in der damaligen groben Beurteilung ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie einen fortgeschrittenen Planungsstand ausgewiesen. Mit ihrer vorzeitigen Realisierung sollen sie zu einer ersten wesentlichen Verbesserung im Agglomerationsverkehr beitragen und einen Projektstau verhindern.
Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Bund war, dass mit dem Bau dieser Projekte bis Ende 2008 begonnen wird (Art. 7 Infrastrukturfondsgesetz). Ein Projekt ist bereits realisiert und eröffnet worden (Métro M2). Bei einem Objekt konnte mit dem Bau der zur Mitfinanzierung vorgesehenen Etappe zwar noch nicht begonnen werden, die Mitfinanzierung des Bundes gilt aber als gesichert, da bereits früher ein erster Teil realisiert wurde (CEVA). Weitere 15 Projekte standen vor Ende 2008 (Stand November 2008) im Bau. Ein Projekt kann wegen einer negativen Volksabstimmung nicht realisiert werden (Kerntangente Frauenfeld). Bei 5 Projekten (Stand November 2008) konnte aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren bisher nicht mit dem Bau begonnen werden bzw. sind die Rechtsmittelverfahren zwar abgeschlossen aber der Baubeginn ist noch nicht erfolgt. Kann mit dem Bau dieser Projekte nicht vor Ende 2008 begonnen werden, wird der Anspruch der Mittel für diese Projekte erlöschen. Die dafür vorgesehenen Mittel von 25 – 373 Millionen Franken1 stehen in diesem Fall für Projekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme zur Verfügung.
Der Stand der einzelnen Infrastrukturmassnahmen kann nachfolgender Tabelle entnommen werden (Stand November 2008):
Tabelle 1: Dringende und baureife Eisenbahninfrastruktur-Projekte des Agglomerationsverkehrs
Projekt Stand November 2008 a. Durchmesserlinie Zürich (DML), 1. Teil S- im Bau Bahn b. Schienenverbindung zwischen Mendrisio– Plangenehmigungsentscheid vom 19.09.2008 ist rechts- Varese (FMV) kräftig; keine Beschwerden c. Schienenverbindung zwischen Cornavin– Bewilligung am 5.5.2008; Rekurse sind hängig; Finanzie- Eaux-Vives–Annemasse (CEVA) rung gesichert, da ein erster Teil schon realisiert 1 Es wird erst per 31. Dezember 2008 bekannt sein, welche Vorhaben effektiv nicht begonnen werden konnten. Die Bandbreite liegt im Moment zwischen 25 – 373 Millionen Franken. Wenn noch alle derzeit unsicheren Projekte begonnen werden können, ist der Betrag, welcher dadurch für Projekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme zur Verfügung steht, 25 Millionen Franken (Kerntangente Frauenfeld). Wenn keines der noch unsicheren Projekte begonnen werden könnte, steigt dieser Betrag auf
373 Millionen Franken (Doppelspur, Tieflegung Zentralbahn; Tramverlängerungen Saint Louis u. Weil a. Rh., Stadt Basel; Kerntangente Frauenfeld; Bahnhof Prilly- Malley, RéseauExpressVaudois (REV); Tram Onex–Bernex; Schienenverbindung zwischen Mendrisio–Varese (FMV)). Bis auf weiteres wird angenommen, dass alle Projekte (ausser Kerntangente Frauenfeld) noch bis Ende 2008 begonnen werden können. 8/48 233.8 Agglomerationsverkehr - H471-0150