Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150
rationsprogramme aber erst nach Abschluss der dringlichen Projekte ca. 2015 angegangen werden. Weitere Mittelfreigaben sind ab den Jahren 2015, 2019 und 2023 geplant (vgl. Kapitel 1.4.3). Das Verfahren wurde in den Ausführungsbestimmungen (MinVV) und in vom UVEK erlassenen Weisungen geregelt. Weiterführende Grundlagen finden sich im Handbuch Agglomerationsprogramme, Teil Verkehr und Siedlung, welches das Bundesamt für Raumentwicklung zuhanden der Kantone und Agglomerationen ausgearbeitet hat, in der Botschaft zur Neugestaltung des Finanzsausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie in der Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung der NFA, der Botschaft zum Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz sowie in den Erläuterungen zur MinVV und in der ASTRA-Arbeitshilfe „Der Langsamverkehr in den Agglomerationsprogrammen“.
Es ist unbestritten, dass es für einen solchen Zeithorizont nicht möglich ist, bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein abschliessendes "Bauprogramm" zu entwickeln. Im Programm beantragt der Bundesrat deshalb die Mittelfreigabe vorerst für die ersten vier Jahre und zeigt in einer Übersicht die aus heutiger Sicht mittelfristig voraussichtlich erforderlichen Bundesmittel auf. Das Programm weist somit die notwendige Flexibilität auf, um auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Grundlage für das Programm Agglomerationsverkehr sind die von den Trägerschaften eingereichten Agglomerationsprogramme, Teil Verkehr und Siedlung. Die Trägerschaft wird in der Regel durch einen oder mehrere Kantone sowie weitere Gebietskörperschaften (Gemeinden bzw. Regionen) gebildet. Ein Agglomerationsprogramm umfasst eine Analyse der derzeitigen und zukünftigen Verkehrs- und Siedlungssituation in der Agglomeration, zeigt den Handlungsbedarf auf und leitet in einer Gesamtplanung Verkehr + Siedlung die infrastrukturellen und nicht-infrastrukturellen Massnahmen ab, mit welchen das Verkehrssystem langfristig verbessert werden kann.
1.2.3 Eingereichte Agglomerationsprogramme (Finanzierungsgesuche)
Dreissig Agglomerationsprogramme wurden bis zum Stichtag 31. Dezember 2007 dem Bundesamt für Raumentwicklung zur Prüfung eingereicht (vgl. Abbildung 1). Die Programme gelten als Finanzierungsgesuche gemäss Subventionsgesetz. Diese Agglomerationsprogramme umfassen 37 Agglomerationen, die 90 % der Agglomerationsbevölkerung und somit insgesamt rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung erfassen. Weitere 13 Agglomerationsprogramme wurden angemeldet; die entsprechenden Finanzierungsgesuche sind für die zweite Etappe zu erwarten. 5 Agglomerationen haben bisher weder ein Agglomerationsprogramm eingereicht noch angemeldet.
Das mit den bereits eingereichten Agglomerationsprogrammen eingegebene Investitionsvolumen für die ersten zwei (von insgesamt vier) Finanzierungsetappen 2011-2014 und 2015-2018 beträgt zusammen ca. 17 Milliarden Franken. Auch wenn in diesem Betrag teilweise Vorhaben enthalten sind, welche gemäss Infrastrukturfondsgesetz nicht beitragsfähig sind, übersteigt das von den Agglomerationen beim Bund beantragte Investitionsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich. Bei einer Bundesbeteiligung von 30-50 % wären für diesen Zeitraum Bundesmittel im Umfang von rund 5,1- 8,5 Milliarden Franken erforderlich. Für die Jahre nach 2018 sowie für die noch nicht eingereichten Agglomerationsprogramme ist eine Reserve von rund 1 Milliarde Franken vorzusehen. Die beantragten Mittel übersteigen daher die für die Jahre 2011-2018 für den Agglomerationsverkehr verfügbaren Mittel des Infrastrukturfonds von rund 2,5 Milliarden Franken um das Mehrfache.
Diese Ausgangslage zwingt den Bundesrat, die Finanzen auf Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren. Zur Bewältigung des grossen Investitionsvolumens schlägt er eine gestaffelte Finanzierung vor. Als erstes will er diejenigen Massnahmen mit guter oder sehr guter Wirksamkeit mitfinanzieren, die innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Bundesbeschlusses bau- und finanzreif sind (A-Liste; vgl. Kapitel 1.2.4.2). In einer zweiten Periode will er Massnahmen mit guter oder sehr guter Wirksamkeit, die aber die Bau- und Finanzreife erst ab 2015 erreichen, oder Massnahmen mit noch zu optimierender Wirksamkeit finanzieren (B-Liste; vgl. Kapitel 1.2.4.2). Für diese zwei Gruppen werden rund 2,6 Milliarden Franken Bundesbeiträge eingeplant (vgl. Kapitel 1.2.6, Tabelle 3). Projekte, für die weitere Abklärungen notwendig sind oder deren Kosten deutlich zu senken sind bzw. deren Kosten-Nutzen-Verhältnis spürbar zu verbessern ist, werden zurückgestellt. Die-
10/48 233.8 Agglomerationsverkehr - H471-0150