Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150

Tabelle 2: Dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs

Projekt Stand November 2008

a. ZH Glattalbahn, Etappen 2 und 3 im Bau

b. ZH Tram Zürich West im Bau

c. BE Tram Bern West im Bau

d. BE Wankdorfplatz, Tramverlängerung im Bau

e. LU Doppelspur, Tieflegung Zentralbahn Plangenehmigung BAV 11.06.08; rechtskräftig; Spaten-

stich: 09.12.2008 geplant

f. ZG Stadtbahn Zug, 1. Ergänzung im Bau

g. ZG Neubau Kantonsstr. Nr. 4 «Nordzufahrt» im Bau

h. FR Pont et tunnel de la Poya im Bau

i. SO Entlastung Olten im Bau

j. BS Tramverlegung St. Johann / Pro Volta im Bau

k. BS Tramverlängerungen Saint Louis u. Weil a. Plangenehmigung BAV vom 06.10.2008; Baubeginn 2008

Rh., Basel unsicher (evtl. Rekurse)

l. BL Bahnhof Dornach Arlesheim / Doppelspur- im Bau

ausbau Stollenrain

m. BL H2 Pratteln - Liestal im Bau

n. AG Eigentrassierung WSB, Suhr - Aarau im Bau

o. TG Kerntangente Frauenfeld Projekt abgebrochen (Volksabstimmung)

p. VD Ouchy – Les Croisettes, Métro M2 realisiert; eröffnet am 18.09.2008

q. VD Bahnhof Prilly- Malley, Ré- Plangenehmigung BAV 14.10.2008; Baubeginn 2008 un-

seauExpressVaudois (REV) sicher (evtl. Rekurse)

r. VD Durch TL-Netz 2008 bedingte Ausbauten im Bau

s. GE Tram Cornavin–Meyrin–CERN (TCMC) im Bau

t. GE Tram Onex–Bernex Projekt am 29.08.08 genehmigt; rechtskräftig; keine Be-

schwerden

Alle Projekte obiger Listen (Tabellen 1 und 2) wurden mit dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vom 4. Oktober 2006 von den eidgenössischen Räten als dringliche Vorhaben anerkannt. Die vorgesehenen Mittel der Projekte, welche nicht per Ende 2008 begonnen werden konnten, stehen für Projekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme zur Verfügung. Die Dringlichkeit und Wirksamkeit dieser Projekte wurde jedoch bereits in der Vorbereitung des vorerwähnten Bundesbeschluss bestätigt. Sie konnten zwar nicht per Ende 2008 begonnen werden, sind aber zwischen 2011 und 2014 bau- und finanzreif, sodass sie im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr erneut zur Mitfinanzierung vorgesehen werden. Der Beitragssatz des Bundes richtet sich dabei nach der Beurteilung des jeweiligen Agglomerationsprogramms und liegt demnach zwischen 30% und 50%.

1.2.2 Ausgangslage Programm Agglomerationsverkehr

Die Unterstützung des Agglomerationsverkehrs richtet sich nach den Artikeln 17a–17d des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Art. 7 Abs. 2 IFG). Der Bund leistet demnach Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen. Die Beiträge werden für den Ausbau der Infrastruktur zugunsten des Strassen- und Schienenverkehrs sowie des Langsamverkehrs ausgerichtet. Beiträge können auch für entsprechende Massnahmen im grenznahen Ausland ausgerichtet werden, Betriebsbeiträge sind ausgeschlossen (Art. 17a MinVG). Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo die grössten Verkehrsprobleme bestehen bzw. wo mit der Verbesserung der Infrastruktur das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht wird. Für die wirksamsten, finanz- und baureifen Projekte schlägt der Bundesrat die Mittelfreigabe vor.

Die Mittel werden von der Bundesversammlung in Etappen von vier Jahren freigegeben (Art. 7 Abs. 4 IFG). Die ersten Mittel sollten ab dem 1.1.2011 fliessen. Aufgrund der Fondssituation (siehe Kapitel 1.2.7.1 sowie Programm Engpassbeseitigung Nationalstrassen) kann die Finanzierung der Agglome-

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