Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: I363-0053
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren 6 Milliarden Franken für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen bereit. Die Bundesversammlung hat davon bereits rund 2,6 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Der Bundesrat muss nun der Bundesversammlung spätestens Ende 2009 aufzeigen, wie die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden rund 3,4 Milliarden Franken auf die Agglomerationen verteilt werden sollen. Diese Bundesmittel werden in mehreren Etappen verteilt: gemäss Vernehmlassungsunterlagen sollen von 2011 bis 2014 1,5 Milliarden Franken zugesichert werden, von 2015 bis 2018 voraussichtlich weitere 1,16 Milliarden Franken. Es verbleibt eine Reserve von rund 780 Millionen Franken, die ab 2015 für noch nicht unterstützte Agglomerationen zur Verfügung steht. Im Zentrum der Vorlage, welche der Bundesrat Ende Dezember 2008 in die Vernehmlassung geschickt hat, steht die Zusicherung der Mittel für die Jahre 2011 bis 2014. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 19. Dezember 2008 bis zum 17. April 2009.
1.2 Vernehmlasser
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen (26) einschliesslich der Konferenz der Kantonsregierungen (1), den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (15) den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3) und der Wirtschaft (8), den Verkehrsverbänden (10) sowie weiteren interessierten Organisationen (21) zur Stellungnahme unterbreitet.
Zur Vernehmlassungsvorlage liessen sich alle 26 Kantone, 5 Parteien (CVP, FDP, Grüne Partei, SP, SVP), 2 der drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 6 Dachverbände der Wirtschaft, 9 Verkehrsverbände sowie 7 der eingeladenen, weiteren interessierten Organisationen vernehmen.
Der Kanton Glarus erklärt in einem Schreiben ausdrücklich, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Kantone Basel Stadt und Basel Land haben keine eigene Stellungnahme eingereicht sondern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel vernehmen lassen. Der Kanton Schaffhausen verzichtet in einem Schreiben auf eine eigene Stellungnahme und schliesst sich der Stellungnahme des Vereins Agglomeration Schaffhausen an, welcher die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Schaffhausen bildet und in welchem der Kanton vertreten ist. Von einzelnen Kantonen sind zudem in Ergänzung zur eigentlichen Stellungnahme weitere Schreiben zu einzelnen Massnahmen eingegangen, welche ebenfalls im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens erfasst wurden (Kanton Luzern, Kanton St. Gallen, Kanton Zürich). Der Kanton Nidwalden und der Kanton Jura haben zudem je eine separate Stellungnahme zum Programm Agglomerationsverkehr sowie zu zwei Prüfberichten (NW) bzw. zu einem Prüfbericht (JU) des Bundes eingereicht, welche alle als getrennte Stellungnahmen erfasst wurden. Der Kanton Uri verzichtet auf eine inhaltliche Stellungnahme zur Vorlage selbst, äussert sich aber zur Definition der Agglomerationen.
Die übrigen oben nicht namentlich aufgeführten, in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben sich nicht vernehmen lassen.
Der Schweizerische Gemeindeverband verweist in seiner Stellungnahme auf diejenige des Schweizerischen Städteverbandes und schliesst sich dieser an, sodass auf eine weitergehende Meinungsäusserung verzichtet wird. Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen schliesst sich der Stellungnahme von Fussverkehr Schweiz an. Weiter haben der Schweizerische Bauernverband, die IRPG Wil, der Kaufmännische Verband der Schweiz und der Schweizerische Alpen-Club ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtet auf eine eigene Stellungnahme und verweist auf diejenige von economiesuisse. Pro Natura schliesst sich der Stellungnahme des VCS an.
Zusätzlich zu den offiziell zur Vernehmlassung Eingeladenen äusserten sich weitere 35 Organisationen, Regionen und Städte zur Vernehmlassungsvorlage.
Innerhalb der in einigen Fällen erstreckten Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt 90, zum Teil sehr detaillierte Stellungnahmen ein.
2/11 233.8 Agglomerationsverkehr - I363-0053