Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I363-0053

der Aufgaben des Infrastrukturfondsgesetzes ein „Mineralölsteuerzuschlag IF“ erhoben. Dieser liegt je nach Szenario zwischen 19 und 22 Rappen pro Liter Treibstoff. Bis zum Jahre 2012 ist die SFSV in der Lage, die laufenden Ausgaben zu finanzieren, d.h. auch diejenigen Einlagen zugunsten des Infrastrukturfonds.

Der Kanton Genf erachtet eine Erhöhung der Mineralölsteuern zur Sicherstellung der rechtzeitigen Finanzierung der Massnahmen der A- und B-Liste im Agglomerationsverkehr als denkbar, andere geeignete Finanzquellen wären aber ebenfalls wünschenswert.

Die SP verweist auf zwei politische Vorstösse, deren Forderungen umzusetzen seien. Demnach sollen die Einlagen in den Infrastrukturfonds erhöht werden, sodass der Bund den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kantonen für die dringlichen Agglomerationsprojekte nachkommen kann (Motion 08.4032). Bei den dringlichen Agglomerationsprojekten soll von Vorfinanzierungen durch die Kantone abgesehen werden und bei den Agglomerationsprogrammen – zur Stützung der Konjunktur – der gesetzliche Spielraum mit bis zu 50% Bundesanteil ausgeschöpft werden (Motion 09.3001). Wenn dennoch Vorfinanzierungen nötig sein sollten, so seien den Agglomerationen wenigstens attraktive Bedingungen dafür zu gewährleisten.

Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband fordert ebenfalls attraktive Bedingungen für Vorfinanzierungen, indem zum Beispiel eine Verzinsung dieser Mittel durch den Bund vorgesehen wird oder aber eine Vorfinanzierung durch den Bund im Rahmen eines weiteren Konjunkturförderungsprogramms vorgesehen wird.

Der VCS bedauert, dass die Vorlage zu den Agglomerationsprogrammen durch die Vorlage zur Engpassbeseitigung der Nationalstrassen konkurrenziert werde, weshalb auf die Engpassbeseitigung zu verzichten sei und die so frei werdenden Mittel für die Realisierung der Agglomerationsprogramme zu verwenden seien.

Die FDP fordert, dass alternative Finanzierungsmethoden – z.B. Public Private Partnerships (PPP) – Eingang in die Überlegungen des Bundesrates bei den nachfolgenden Finanzierungsetappen finden. Die CVP fordert, dass zumindest ein Teil der Mittel bereits ab 2011 zur Verfügung gestellt werden soll. Die Schweizerische Vereinigung der Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten empfiehlt, die Möglichkeit zur Vorfinanzierung durch die Trägerschaften unbedingt beizubehalten.

Die LITRA erachtet zur Finanzierung sämtlicher Bedürfnisse des IFG mittelfristig eine Anpassung der SFSV als notwendig. Finanzierungsmodelle seien in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erarbeiten, welche zusammen mit dem Bund die Vorhaben und Projekte umsetzen. Zur Alimentierung des Infrastrukturfonds sei eine spezifische, befristete, zweckgebundene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen vorzusehen und es sei allenfalls ergänzend dazu mit Blick auf die Rezession zwecks Beschleunigung der Programme ein 4. Konjunkturpaket zu prüfen.

4.4 Beginn der Umsetzung

Mehrere Vernehmlasser verlangen vom Bund mehr Flexibilität beim geforderten Baubeginn, für den Fall, dass Vorfinanzierungen durch Kantone und Agglomerationen notwendig werden (Agglomeration Basel, BernMobil, Kanton Aargau, Kanton Bern, Kanton Neuenburg, Kanton Tessin, Kanton Zug; 7). So wird beispielsweise argumentiert, dass für den Fall von Vorfinanzierungen durch Kantone und Agglomerationen, der Bund nicht verlangen dürfte, dass mit der Realisierung der entsprechenden Vorhaben bereits in der Periode 2011 bis 2014 begonnen werden müsse. Ebenfalls sei sicherzustellen, dass in diesem Falle keine unrealistischen Termine für Planung und Realisierung verlangt würden.

Die Handelskammer beider Basel sowie der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband fordern generell mehr Flexibilität. Es müsse die Möglichkeit bestehen, seitens der Kantone auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Korrekturen am Programm vorzunehmen, da Projekte weiter vertieft werden und zudem teilweise eventuell nochmals anders priorisiert werden könnten.

4.5 Kosten aktualisieren

Einzelne Vernehmlasser fordern, dass es möglich sein müsse, die Kosten der Vorhaben dem Planungsforschritt entsprechend zu aktualisieren (BernMobil, Kanton Bern, Kanton Genf, Kanton Neuenburg, Kanton Tessin, Kanton Zürich, Regionalplanungsgruppe Frauenfeld, Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband, Schweizerischer Städteverband, Stadt Bern, Verein Agglomeration Schaffhausen, Verein Region Bern; 12).

7/11 233.8 Agglomerationsverkehr - I363-0053