Vorlage TAMV

Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 13 Seiten

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Tierarzneimittelverordnung Entwurf Februar 2009

Alle homöopathischen Einzelmittel, die in einer Potenzierung von D6 oder höher vorliegen, sind Bestandteil der Liste a. Einzeln aufgeführt sind nachfolgend jene Einzelmittel, die auch in einer Potenzierung unter D6 in den aufgeführten Vorgaben ohne Absetzfrist verwendet werden dürfen. Wird in der Liste keine tiefste Potenzierung vorgegeben, kann das homöopathische Einzelmittel in allen Potenzierungen inkl. Urtinktur verwendet werden. Die Herstellungsverfahren richten sich nach: - dem deutschen Homöopathischen Arzneibuch (HAB), - der Pharmacopée Française (Ph.F.; unter préparations homéopathiques) oder - der British Homeopathic Pharmacopoeia (B.Hom.P.)

Homöopathische Verwendete Potenzierung Bemerkungen Einzelmittel Pflanzenteile

Adonis vernalis Oberirdische D2 oder höher

Teile oder

ganze Pflanze

Aesculus hippocastanum Samen D1 oder höher Agnus castus (Vitex agnus castus) Früchte

Ailanthus altissima = Ailanthus Zweige und

glandulosa Rinde

Allium cepa Knollen

Apocynum cannabinum Unterirdische D2 oder höher oral

Teile, v.a.

Wurzeln

Aqua levici

Arnica montana Blüten, ganze D1 oder höher

Pflanze oder

Wurzeln

Artemisia abrotanum Zweige und

Blätter

Atropa belladonna Ganze Pflanze D2 oder höher Bellis perennis Ganze Pflanze

Calendula officinalis Blütenblätter D1 oder höher

und oberirdi-

sche Teile

Camphora D2 oder höher Cardiospermum halicacabum Oberirdische

Teile

Carduus marianus (= Silybum maria- Samen

num)

Convallaria majalis Oberirdische D3 oder höher

Teile

Crataegus oxyacantha und Blätter, Früchte

C. monogyna und Blüten

Echinacea purpurea, E. angustifolia Oberirdische D1 und höher und E. pallida Teile und/oder

Wurzeln