Vorlage TAMV
Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 13 Seiten
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Tierarzneimittelverordnung Entwurf Februar 2009
Alle homöopathischen Einzelmittel, die in einer Potenzierung von D6 oder höher vorliegen, sind Bestandteil der Liste a. Einzeln aufgeführt sind nachfolgend jene Einzelmittel, die auch in einer Potenzierung unter D6 in den aufgeführten Vorgaben ohne Absetzfrist verwendet werden dürfen. Wird in der Liste keine tiefste Potenzierung vorgegeben, kann das homöopathische Einzelmittel in allen Potenzierungen inkl. Urtinktur verwendet werden. Die Herstellungsverfahren richten sich nach: - dem deutschen Homöopathischen Arzneibuch (HAB), - der Pharmacopée Française (Ph.F.; unter préparations homéopathiques) oder - der British Homeopathic Pharmacopoeia (B.Hom.P.)
Homöopathische Verwendete Potenzierung Bemerkungen Einzelmittel Pflanzenteile
Adonis vernalis Oberirdische D2 oder höher
Teile oder
ganze Pflanze
Aesculus hippocastanum Samen D1 oder höher Agnus castus (Vitex agnus castus) Früchte
Ailanthus altissima = Ailanthus Zweige und
glandulosa Rinde
Allium cepa Knollen
Apocynum cannabinum Unterirdische D2 oder höher oral
Teile, v.a.
Wurzeln
Aqua levici
Arnica montana Blüten, ganze D1 oder höher
Pflanze oder
Wurzeln
Artemisia abrotanum Zweige und
Blätter
Atropa belladonna Ganze Pflanze D2 oder höher Bellis perennis Ganze Pflanze
Calendula officinalis Blütenblätter D1 oder höher
und oberirdi-
sche Teile
Camphora D2 oder höher Cardiospermum halicacabum Oberirdische
Teile
Carduus marianus (= Silybum maria- Samen
num)
Convallaria majalis Oberirdische D3 oder höher
Teile
Crataegus oxyacantha und Blätter, Früchte
C. monogyna und Blüten
Echinacea purpurea, E. angustifolia Oberirdische D1 und höher und E. pallida Teile und/oder
Wurzeln