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Vernehmlassung 2008/3: 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien · 3 Seiten

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Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien Vorentwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 127, 128, 129 und 137der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom [Datum]2

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]3,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19904 über die direkte Bundessteuer

Art. 33 Abs. 1 Bst. i (neu)

i. die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis höchstens 10’000 Franken.Voraussetzung ist, dass sich die Parteien gemäss Artikel 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte5 ins Parteienregister haben eintragen lassen, in einem kantonalen Parlament vertreten sind oder in einem Kanton bei den letzten Parlamentswahlen mindestens 3% der Stimmen erreicht haben.

Minderheit (Cramer, Hêche, Maury Pasquier, Schwaller)

i. ... bis höchstens 10 Prozent des steuerbaren Einkommens, höchstens aber 20’000 Franken, sofern sie öffentlich deklariert werden. ...

1 SR 101

2 BBl 2008 ...

3 BBl 2008 ...

4 SR 642.11

5 SR 161.1 2008–......