Vorlage ZGB
Vernehmlassung 2008/40: Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) · 4 Seiten
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Art. 309
2. Feststellung Sobald eine unverheiratete Frau während der Schwangerschaft die der Vaterschaft
Kindesschutzbehörde darum ersucht, wird dem Kind ein Beistand ernannt, der für die Feststellung des Kindesverhältnisses zum Vater zu sorgen und die Mutter in der nach den Umständen gebotenen Weise zu beraten und zu betreuen hat.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.