Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/52: Änderungen von Verordnungen im Bereich der Stempelabgaben, Verrechnungssteuer und pauschalen Steueranrechnung · 8 Seiten

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Anhörung zu Änderungen von Verordnungen im Bereich der Stempelabgaben, Verrechnungssteuer und der pauschalen Steueranrechnung

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Vorgeschichte2

2 Ergebnisse der Anhörung2

2.1 Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen2

2.2 Verordnung über die Stempelabgaben3

2.3 Verrechnungssteuerverordnung3

2.4 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung5

3 Übersicht über die angeschriebenen Anhörungsadressaten7

3.1 Alle kantonalen Steuerverwalter und der Steuerverwalter des Fürstentums Liechtenstein7

3.2 Weitere Anhörungsadressaten7

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1 Einleitung und Vorgeschichte

Ein Teil der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) werden am 1. Januar 2009 in Kraft treten (Amtliche Gesetzessammlung [AS] 2008 2893 ff.). Bereits am 1. Januar 2007 ist das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG; SR 951.31) in Kraft getreten und am 1. Januar 2008 die Änderungen vom 16. Dezember 2005 des Obligationenrechts (OR; SR 220) sowie die Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV; SR 221.411). Alle diese Gesetzesänderungen sowie auch der Bundesratsbeschluss vom 13. April 2005 betreffend Umsetzung der Aufgabenverzichtsplanung (AVP) benötigen Änderungen bei folgenden Verordnungen:

• Verordnung vom 3. Dezember 1973

über die Stempelabgaben (SR 641.101);

• Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966

zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (SR 642.211);

• Verordnung vom 22. August 1967

über die pauschale Steueranrechnung (SR 672.201).

Da die vorgesehenen Verordnungsänderungen nicht nur Anpassungen an neue Terminologien darstellen, sondern auch die inhaltliche Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II beinhalten, hat der Chef des Eidg. Finanzdepartementes am 11. Juni 2008 die Anhörung eröffnet. Diese dauerte bis zum 14. Juli 2008.

2 Ergebnisse der Anhörung

2.1 Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen

An der Anhörung haben sich 13 Kantone und 12 weitere interessierte Stellen beteiligt.