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Vernehmlassung 2008/54: Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) · 7 Seiten
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Anhang 33 (Art. 100 Abs. 4)
Abnahmeprotokoll
Ziffer 1 Bst. g
1. Das Abnahmeprotokoll ist in den drei Schweizer Amtssprachen abzufassen
und enthält mindestens folgende Angaben:
g. Bestätigung der Durchführung der Geräuschmessung bei Schiffen mit Maschinenantrieb deren gesamte Leistung aller Antriebsmotoren 40 kW übersteigt, mit Angabe der Typenschein-Nummer gemäss Geräuschmessprotokoll.