Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/55: Anpassung der Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen · 9 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung

Arbeitsmarktmassnahmen

Kommentar zur Anpassung der

Verordnung des EVD über die Vergütung

von arbeitsmarktlichen Massnahmen

Datum:

26.05.2008

Für:

Kopien an:

Vertraulich

Referenz: 2008-05-19/235

Sachbearbeiter/in: srv

Kommentar zu Art. 1:

Abs. 1:

Der Abs. 1 hat sich bewährt und bleibt unverändert.

Abs. 2:

Der Abs. 2 hat sich bewährt und bleibt unverändert.

Änderung Abs. 3:

Neu sind die speziellen Massnahmen gemäss 4. Abschnitt des sechsten Kapitels des AVIG (Einarbeitungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge) nicht mehr dem Plafond AMM unterstellt.

Begründung:

Mit dieser Änderung werden Kosten für die speziellen Massnahmen in der Höhe von bisher ca. 48 Millionen Franken bei einer gesamtschweizerischen Stellensuchendenquote von 4,8 Prozent (125'000 Arbeitslose) nicht mehr im Plafond AMM abgerechnet. Die Änderung entspricht dem Willen, die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt mittels der Einarbeitungszuschüsse zu verstärken sowie die Massnahmen zur Grundausbildung mittels der Ausbildungszuschüsse zu fördern. Um diese wirksamen Massnahmen auszubauen, sind zusätzliche Ausgaben von 12 Millionen Franken eingeplant. Die Kosten für die speziellen Massnahmen belaufen sich also im Falle einer gesamtschweizerischen Stellensuchendenquote von 4,8 Prozent auf ca. 60 Millionen Franken. Trotz der Finanzierung der speziel-

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