Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/55: Anpassung der Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
Arbeitsmarktmassnahmen
Kommentar zur Anpassung der
Verordnung des EVD über die Vergütung
von arbeitsmarktlichen Massnahmen
Datum:
26.05.2008
Für:
Kopien an:
Vertraulich
Referenz: 2008-05-19/235
Sachbearbeiter/in: srv
Kommentar zu Art. 1:
Abs. 1:
Der Abs. 1 hat sich bewährt und bleibt unverändert.
Abs. 2:
Der Abs. 2 hat sich bewährt und bleibt unverändert.
Änderung Abs. 3:
Neu sind die speziellen Massnahmen gemäss 4. Abschnitt des sechsten Kapitels des AVIG (Einarbeitungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge) nicht mehr dem Plafond AMM unterstellt.
Begründung:
Mit dieser Änderung werden Kosten für die speziellen Massnahmen in der Höhe von bisher ca. 48 Millionen Franken bei einer gesamtschweizerischen Stellensuchendenquote von 4,8 Prozent (125'000 Arbeitslose) nicht mehr im Plafond AMM abgerechnet. Die Änderung entspricht dem Willen, die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt mittels der Einarbeitungszuschüsse zu verstärken sowie die Massnahmen zur Grundausbildung mittels der Ausbildungszuschüsse zu fördern. Um diese wirksamen Massnahmen auszubauen, sind zusätzliche Ausgaben von 12 Millionen Franken eingeplant. Die Kosten für die speziellen Massnahmen belaufen sich also im Falle einer gesamtschweizerischen Stellensuchendenquote von 4,8 Prozent auf ca. 60 Millionen Franken. Trotz der Finanzierung der speziel-
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