Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten
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gaben zu beschränken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband plädiert für die verbesserte Anwendung der im geltenden Recht vorgesehenen Instrumente zur Kostensteuerung und Kostenbegrenzung. Mit einer öffentlichen Beschaffung der Hörgeräte bzw. Hilfsmittel auf dem Submissionsweg könnten die Kostentreiber nicht beeinflusst und korrigiert werden.
Versicherungsorganisationen
SUVA, Santésuisse und der Schweizerische Versicherungsverband weisen darauf hin, damit das angestrebte Einsparungspotential auch effektiv erreicht werden könne, müsse der Bundesrat Vorschriften erlassen, welche eine Koordination mit den MiGel-Anbietern im KVG-Bereich ermögliche.
Behindertenorganisationen
Mit 46 Prozent überwiegt in dieser Kategorie die Ablehnung. Da die befürwortenden Voten bereits unter den vorangehenden Kategorien aufgeführt worden sind, beschränken wir uns hier auf die Wiedergabe der ablehnenden Voten. Pro Infirmis kann – stellvertretend für viele – das vorgeschlagene Vergabe-Verfahren nicht genau beurteilen, da die Vorlage zu viele Unbekannte aufweist. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe begrüsst den Systemwechsel, bzw. die Systemerweiterung trotz gewisser Bedenken: So sei der Zuschlag mindestens drei Anbietern zu erteilen und es müsse sichergestellt werden, dass auch für komplexe Hörbehinderungen und anspruchsvolle berufliche Situationen zweckmässige Versorgungen möglich sind, und zwar ohne Zuzahlung durch die versicherte Person. Weiter sei darauf zu achten, dass es nicht zu Lieferengpässen komme und die heutige Dienstleistungsqualität erhalten bleibe. Eine monopolistisch wirkende Bezugsquelle ist aus Sicht der Vereinigung Cerebral Schweiz nicht in der Lage, einen für Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen und umfassenden Behinderungen notwendigen innovativen Produktwettbewerb zu unterstützen. Für den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband besteht beim Vergabeverfahren, welches aus ökonomischen Gründen nicht jährlich wiederholt werden kann, die Gefahr, dass die zugelassenen Hilfsmittel rasch veralten und somit ihren Zweck nicht erfüllen. Ferner darf es nicht geschehen, dass Hilfsmittel günstig aus dem Ausland beschafft werden, der Support vor Ort aber nicht oder nur ungenügend gewährleistet ist. Die Schweizer Paraplegiker Stiftung hält fest, dass im geltenden Recht genügend Instrumente vorhanden seien, um die Kosten für Hilfsmittel in den Griff zu bekommen. Mit der Abgabe von Rollstühlen durch ein anonymes Zentrallager würde nicht nur der Komfort, sondern auch die Lebensqualität der Rollstuhlfahrenden stark eingeschränkt. Die auf diese Weise abgegebenen Rollstühle wären möglicherweise zwar billiger, jedoch nicht zwingend günstiger, da die Folgekosten der nicht richtig angepassten oder nicht unterhaltenen Rollstühle berücksichtigt werden müssten. Pro audito Schweiz (Organisation für Menschen mit Hörproblemen) betont, dass die Ausschreibung im Gesamtpaket lediglich als ergänzendes Instrument gesetzlich zu verankern sei. Im weiteren fordert Pro audito Schweiz wie zahlreich andere auch, dass von Anfang an drei verschiedene Anbieter berücksichtigt werden. Der groupe romand d’acceuil et d’action psychiatrique wünscht Garantien bezüglich der Qualität der Hilfsmittel im Gesetz. Der Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz lehnt den Systemwechsel ab, steht aber auch dem bei der Hörgeräteabgabe praktizierten System der Indikationsstufen kritisch gegenüber. Insbesondere bei hochgradiger und komplexer Schwerhörigkeit sollte eine differenzierte Bedarfserhebung stattfinden und eine optimale Versorgung der Versicherten ohne Zuzahlung garantiert werden. Dies besonders dann, wenn nur eine optimale Hörgeräteversorgung die berufliche Integration sicherzustellen vermag.
Übrige
Die Phonak AG hält fest, Qualität könne nur aufrecht erhalten oder gesteigert werden, wenn freier Wettbewerb herrsche. Nun vernichte aber eine Verstaatlichung gerade eine funktionierende Marktwirtschaft. Die FMH ist nicht grundsätzlich gegen das neue Element, weist aber darauf hin, das Vergabeverfahren dürfe nicht die Hilfsmittelbeschaffung verzögern und Patienten und ihre gesetzlichen Vertreter zusätzlich belasten. Für die Der Dachverband der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizinaltechnik FASMED MEDTECH liegt kein Marktversagen vor, das durch staatliche Eingriffe korrigiert werden müsste. Im Gegenteil: im in der Medizintechnik-Branche herrsche national und international wirksamer Preis- und Innovationswettbewerb. Ferner hält Der Dachverband