Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten
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ten wir auf eine Unterteilung. Für viele bleiben die finanziellen Konsequenzen des bundesrätlichen Vorschlags zu unklar wie es beispielsweise die SP formuliert: „les conséquences en terme de bienêtre pour les personnes concernées demeurent toutefois difficilement appréciables. Auch der Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz bedauert, dass der erläuternde Bericht an keiner Stelle die geschätzten Kosten für das geplante Logistikzentrum ausweist. Er stellt sich die Frage, warum solche Kostenrisiken eingegangen werden sollen, wenn doch von Sparen die Rede ist. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter geht mit vielen andern davon aus, das als Folge des vorgesehenen Systemwechsels erwartete Einsparpotential sei zu hoch eingeschätzt worden. Die Organisation für Menschen mit Hörproblemen ist der Meinung, die administrativen Kosten für die Einrichtung eines behördeneigenen Versorgungszentrums könnte eingespart werden, wenn ein heute im Markt tätiger und klar von einzelnen Herstellern unabhängiger Akustiker mit der Versorgung der Hörbehinderten mit über Ausschreibung eingekauften Hörgeräten beauftragt würde. Der Dachverband der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizinaltechnik (FAS MED, MEDTECH) hält die erwarteten Einsparungen bei einem staatlichen Einkauf von Hilfsmitteln nicht für realistisch, weil die hohen Kosten der Logistik für die staatlich beschafften Hilfsmittel übersehen würden. Der Schweizer Verband der Orthopädie-Techniker unterstreicht, selbst wenn ein „Mengenrabatt“ von z.B. 10 Prozent erzielt werden könnte, würde die Marge von bisher ca 30% (im orthopädischen Bereich) nur unbedeutend reduziert werden. Demgegenüber wären die Aufwände für den zentralen Einkauf und die Bewirtschaftung durch das BSV wesentlich gewichtiger. Resultieren würde statt eines Gewinns ein Verlust. Groupe mutuel weist darauf hin, um ein Einsparpotential von mindestens CHF 50 Millionen zu erreichen, seien die Vorschriften seitens des Bundesrates entsprechend auszugestalten und eine Koordination mit dem KVG-Bereich im Zusammenhang mit der Abgabe von Hilfsmitteln gemäss MiGel sei zwingend.
4.3.4 Ist die Einschränkung der Wahlfreiheit zumutbar?
Zu dieser Frage haben sich vergleichsweise wenig Vernehmlasser explizit geäussert, bzw. oft wurde sie in Verbindung mit anderen Fragen (vgl. 3.4 oder 4.3.1) abgehandelt. 73 Prozent derjenigen, die ausdrücklich dazu Stellung genommen haben, sind der Meinung, die Einschränkung gehe zu weit.