Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht
der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizinaltechnik MEDTECH FASMED fest, durch die öffentliche Beschaffung von Individualgütern auf dem Markt liessen sich kurzfristig niedrigere Preise erzielen, wenn möglichst grosse Mengen gleicher Produkte gebündelt werden können. Die Wahlfreiheit der Behinderten müsse dabei aber erheblich beschränkt werden. Wolle man dies vermeiden, müsse auch der Staat eine grosse Vielfalt anbieten, die Bündelungsvorteile entfielen und es würden nur noch die staatlichen Administrationskosten verbleiben. Er bemängelt, auch wenn der Staatseinkauf nur als eine Möglichkeit unter anderen vorgesehen sei, bilde die blosse Existenz des Rechts des Bundesrates, selber einzukaufen, eine nicht erwünschte Verschiebung der Verhandlungsmacht zu Gunsten des BSV. Nach Erachten des Hörzentralen-Verbands der Schweiz sind die vorgeschlagenen Lösungen nicht geeignet, die IV tatsächlich finanziell besser zu stellen und als starkes Versicherungswerk nachhaltig in die Zukunft zu führen. Ferner widerspricht die Beschaffung auch von teilfinanzierten Hilfsmitteln für den Hörzentralen-Verband der Schweiz der freiheitlichen, wettbewerblichen und damit kundenorientierten Wirtschaftsverfassung. Für die Bernafon AG ist der staatliche Einkauf von Hilfsmitteln dazu geeignet, die heute erfolgreiche Versorgung zu gefährden, eine stossende Zweiklassen-Versorgung einzuführen, den Forschungsstandort Schweiz zu schwächen und tausende von innovativen Arbeitsplätzen in Frage zu stellen. Der Schweizer Verband der Orthopädie-Techniker stellt fest, der angedeutete staatliche Einkauf von Hilfsmitteln stelle keineswegs ein Element des Wettbewerbs dar, sondern beinhalte im Klartext die Bildung eines staatlichen Nachfragemonopols. Für den Think-tank „Sorgenkind IV“ muss die vorgeschlagene Absicht von Ausschreibungen durch das BSV ultima ratio sein.
4.3.3 Sind Aufwand und Kosten der geplanten Systemerweiterung gerechtfertigt?
Relativ wenig Vernehmlasser (18) haben sich explizit zu den mit dem Ausschreibungsverfahren verbundenen Kosten geäussert. Das Bild fällt eindeutig aus: Knapp zwei Drittel halten die Kosten für zu hoch, ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis ist für sie somit nicht gegeben. Ein weiteres Drittel äussert Vorbehalte und nur gerade ein Vernehmlasser äussert sich zustimmend (Fédération des entreprises romandes: La procédure d’appel d’offres nous paraît adéquate). Da sich die Wortmeldungen im Wesentlichen aus den Kategorien Behindertenorganisationen und Übrige rekrutieren, verzich-