Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten

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4.4.1 Einführung Assistenzbeitrag im Grundsatz

Zu der Einführung der neuen Leistung Assistenzbeitrag haben nahezu zwei Drittel aller Vernehmlassungsteilnehmer Stellung genommen. Grundsätzlich wird der Assistenzbeitrag begrüsst, stimmen doch 78 Prozent der Idee vorbehaltlos zu, 13 Prozent sind unter gewissen Bedingungen ebenfalls für die Einführung dieser neuen Leistung und nur 9 Prozent (8 Vernehmlasser) lehnen sie ab. Wie die Analyse der Einzelaspekte zeigt, ist offensichtlich der Grundsatz unbestritten, die Selbstbestimmung und die Integration von Menschen mit Behinderung zu fördern, allerdings gehen die Meinungen über die Ausgestaltung der gesellschaftlichen Teilhabe dieser Menschen weit auseinander und zwar sowohl betreffend die Finanzierung der Leistung als auch betreffend die Anspruchsvoraussetzungen, die Ausgestaltung und die zu entschädigenden Leistungserbringer

Kantone

Wie bereits erwähnt, unterstützen die Kantone den Assistenzbeitrag im Grundsatz. Kritisiert wird ausser den Vorbehalten bezüglich der Finanzierung (vgl. Kapitel 4.4.2 und 4.4.3) vor allem der Zeitpunkt der Einführung und die vom Pilotversuch erheblich abweichende Ausgestaltung. ZG formuliert: „Der Leistungsausbau kommt zum falschen Zeitpunkt und läuft dem übergeordneten Ziel einer finanziellen Konsolidierung der IV entgegen.“ NW bemängelt: „Die jetzige Ausgestaltung des Assistenzbeitrages weicht erheblich von den Voraussetzungen des Pilotversuchs ab. Die im Versuch gezogenen Schlussfolgerungen können also auch aus Sicht der Durchführung nur sehr bedingt übernommen werden.“ BS wertet die administrative Durchführung des Assistenzbeitrags durch die IV-Stelle als Eingriff in die kantonale Zuständigkeit für Behindertenhilfe und als Doppelspurigkeit. Für SG ist die Zielformulierung beim Assistenzbeitrag zu optimistisch und auch NE s’interroge sur l’impact en termes de coûts de cette prestation supplémentaire et sur l’opportunité de l’introduire dans la période actuelle. Wie zahlreiche andere Kantone auch befürchtet GE eine Kostenverschiebung zu Lasten der Kantone und hält fest l’efficience n’est pas démontrée à ce stade.