Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten
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DBG StHG
Art. 32b Abs. 4
Bei Nutzung für selbständige Erwerbstätigkeit gelten die
Teile als vermietet.
Art. 32b Abs. 5
Die Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle Ener-
giespar- und Umweltschutzmassnahmen sind in jedem Fall
zur 100% abziehbar.
Art. 32b Abs. 6
fakultativer Pauschalabzug anstelle effektiver Kosten mög-
lich
Art. 33 Abs. 1 Bst. a Art. 9 Abs. 2 Bst. a
Abzug der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Abzug der privaten Schuldzinsen im Umfang der Vermögenserträge. steuerbaren Vermögenserträge. Sind im Belegen-
heitskanton der Zweitliegenschaft die Erträge kleiner als die abziehbaren Kosten, so muss der Wohnsitzkanton gemäss heutiger Praxis die Differenz zum Abzug zulassen.