Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten

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DBG StHG

Art. 32b Abs. 4

Bei Nutzung für selbständige Erwerbstätigkeit gelten die

Teile als vermietet.

Art. 32b Abs. 5

Die Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle Ener-

giespar- und Umweltschutzmassnahmen sind in jedem Fall

zur 100% abziehbar.

Art. 32b Abs. 6

fakultativer Pauschalabzug anstelle effektiver Kosten mög-

lich

Art. 33 Abs. 1 Bst. a Art. 9 Abs. 2 Bst. a

Abzug der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Abzug der privaten Schuldzinsen im Umfang der Vermögenserträge. steuerbaren Vermögenserträge. Sind im Belegen-

heitskanton der Zweitliegenschaft die Erträge kleiner als die abziehbaren Kosten, so muss der Wohnsitzkanton gemäss heutiger Praxis die Differenz zum Abzug zulassen.