Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten
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DBG StHG
heitskanton der Zweitliegenschaft die Erträge kleiner als die abziehbaren Kosten, so muss der Wohnsitzkanton gemäss heutiger Praxis die Differenz zum Abzug zulassen.
vermietete Art. 21 Bst. a Art. 7 Abs. 1
Anteile der Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen sind steuerbar. wie DBG
Zweitliegenschaft
Art. 32a Abs. 1 Art. 9 Abs. 3
• Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle • wie DBG
Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
• Delegation an EFD zur Festlegung der Anforderungen • Delegation an EFD in Zusammenarbeit mit den für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Kantonen Anforderungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen festzulegen
Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis
Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt inhaltlich unverändert
Art. 32b Abs. 3 Art. 9 Abs. 1
Abzug der Liegenschaftskosten (Unterhaltskosten, die Kos- wie DBG
ten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften,
die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung
durch Dritte) anteilsmässig im Verhältnis der Miet- und
Pachtdauer zur Eigennutzung.