Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Massnahmen beschliessen kann. In Variante 1 erhöht der Bundesrat zur Sicherung der flüssigen Mittel den Beitragssatz um maximal 0,2 Lohnprozente. In Variante 2 erfolgt zu diesem Zeitpunkt noch keine Beitragserhöhung. Erst bei Unterschreiten der zweiten Interventionsschwelle von 30 Prozent wird der Beitragssatz um 0,3 Lohnprozente erhöht. Gleichzeitig treten dann auch ausgabenseitige Massnahmen in Form einer Reduktion der Renten um 5 Prozent in Kraft.
Die Investitionen in die Eingliederung eingerechnet, kann mit diesen auf den unterschiedlichen Gesetzesebenen geplanten Massnahmen der IV-Haushalt 2018 um rund 600 Millionen Franken entlastet werden (neues Rentensystem: 320 Millionen [120 Millionen bei den Neurenten und 200 Millionen bei den bestehenden Renten]; neue Regelung für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern: 180 Millionen Franken; weitere Sanierungsmassnahmen: 100 Millionen Franken). Wegen der erforderlichen Investitionen bringt die verstärkte Eingliederung 2018 noch keine Entlastung, sondern erst nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung ab 2019. Von 2019 bis 2028 wird der IV-Finanzhaushalt dann um rund 800 Millionen Franken jährlich entlastet. Das nach Einführung der Massnahmen der IV-Revision 6a verbleibende Defizit wird somit beseitigt und die IV-Rechnung nachhaltig ins Gleichgewicht gebracht. Die Entschuldung der IV bis 2028 ist ebenfalls möglich. Das Massnahmenpaket erlaubt es demnach, die Versicherung nachhaltig zu sanieren. Damit ist der parlamentarische Auftrag erfüllt.