Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten

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1. Ausgangslage

Am 23. Juni 2010 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) die Genehmigung erteilt, den Entwurf und den erläuternden Bericht zur 6. IV-Revision, zweites Mass-

nahmenpaket (IV-Revision 6b) in die Vernehmlassung zu schicken. Das EDI hat am 23. Juni 2010 die in Artikel 4 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes (VIG) aufgeführten ständigen Vernehmlassungsadressaten (491) und andere Organisationen, die für die Belange der IV von besonderer Wichtigkeit sind (86)2, eingeladen, bis zum 15. Oktober 2010 zu der Vorlage Stellung zu nehmen.

Gemäss der Liste der Vernehmlassungsadressaten sind 135 Teilnehmende zur Stellungnahme eingeladen worden. Davon haben sich 98 verlauten lassen.

Während der Vernehmlassungsphase haben diverse Organisationen oder Einzelpersonen die Unterlagen angefordert und/oder gewünscht, ebenfalls in die Adressatenliste aufgenommen zu werden,

oder sie haben sich spontan gemeldet: So sind 37 Stellungnahmen von Vernehmlassern und Vernehmlasserinnen eingegangen, die nicht auf der Liste waren. Total sind 135 Stellungnahmen eingegangen.

Adressaten eingeladen Davon Spontan Total eingegangen eingegangen eingegangen Kantone 26 2626

Politische Parteien 13 66

Organisationen der Wirtschaft 10 7 18

Versichertenorganisationen 10 8 19

Behindertenorganisationen 36 27 835

Übrige3 40 24 2751

Total 135 98 37135

1 In der Tabelle ersichtlich als Kantone, Politische Parteien, Organisationen der Wirtschaft. Im Zusammenhang mit der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket hatten die Gerichte ausdrücklich gewünscht, nicht mehr eingeladen zu werden. 2 In der Tabelle ersichtlich als Versichertenorganisationen, Behindertenorganisationen und Übrige. 3 Inklusive Gemeindeverband, Städteverband, Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete.